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Unterhalt/Unterhaltstittel/Insolvenz

8. Juni 2015 03:31 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Die Nutzung eines Dienstwagens erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen, wenn auch eine private Nutzung vereinbart ist.

Guten Abend,

mein Ex ist schon seit längerer Zeit in Privatinsolvenz. Er soll nun an seiner Arbeit befördert werden, allerdings wird er wegen seiner Insolvenz ein kaum höheres Gehalt erhalten, sondern das soll anderweitig geregelt werden. Ich weiß nicht genau, auf welche Art und Weise, u.a. ist wohl von einem Firmenwagen die Rede. Meine Frage ist nun, ob sich durch diese anderweitigen Regelungen auch der zu zahlende Kindesunterhalt erhöhen würde, oder ob dies aufgrund der Insolvenz nicht der Fall wäre.

Davon abgesehen weigert sich der Kindesvater mit mir zum Jugendamt zu gehen, um dort einen Untethaltstittel festzulegen, wie ist in diesem Fall vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn der Firmenwagen auch zur Eigennutzung überlassen wird, dann zählt auch dieser zum unterhaltsrelevanten Einkommen und erhöht unter Umständen den Kindesunterhalt. Diesbezüglich würde ich den Auskunftsanspruch geltend machen, um die Informationen hinsichtlich der Erhöhung zu erhalten. Gegebenenfalls ist der Wert zu schätzen unter Berücksichtigung der Eigenersparnis.
Ein Unterhaltstitel beim Jugendamt ist der schnellste und - für den Schuldner, also den Kindsvater - kostengünstigste Weg - einen Titel zu erhalten. Wenn er sich weigert, dann können Sie Klage erheben. Daher würde ich den Kindsvater unter Fristsetzung auffordern, einen solchen Titel vorzulegen und anderenfalls die Klage ankündigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.


Mt freundlichen Grüßen



Astrid Hein

Rechtsanwältin

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