Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Firmenwagen auch zur Eigennutzung überlassen wird, dann zählt auch dieser zum unterhaltsrelevanten Einkommen und erhöht unter Umständen den Kindesunterhalt. Diesbezüglich würde ich den Auskunftsanspruch geltend machen, um die Informationen hinsichtlich der Erhöhung zu erhalten. Gegebenenfalls ist der Wert zu schätzen unter Berücksichtigung der Eigenersparnis.
Ein Unterhaltstitel beim Jugendamt ist der schnellste und - für den Schuldner, also den Kindsvater - kostengünstigste Weg - einen Titel zu erhalten. Wenn er sich weigert, dann können Sie Klage erheben. Daher würde ich den Kindsvater unter Fristsetzung auffordern, einen solchen Titel vorzulegen und anderenfalls die Klage ankündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mt freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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