Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei 2.000 Euro netto ergibt sich ein Tabellenunterhalt von 522 Euro. Von den 522 Euro wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. § 1612b Absatz 1 Nr. 1 BGB
.
Somit bleiben 420 Euro.
Von den 650 Euro Ausbildungsgehalt werden 100 ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen. Anmerkung 8 zur Düsseldorfer Tabelle. Die verbleibenden 550 Euro werden zur Hälfte auf Ihren Unterhalt angerechnet.
550 Euro /2 = 275 Euro.
420 Euro - 275 Euro = 145 Euro, die Sie noch zahlen müssen.
Wenn ein Unterhaltstitel besteht, müssen Sie diesen ändern lassen, da solange der nicht geändert ist, in bisheriger Höhe gegen Sie vollstreckt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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