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Unterhalt - Kindesalter zählt ab wann ?

29. September 2004 10:43 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Den Kindes- und Ehegatten-Unterhalt habe ich nach D´dorfer Tabelle und 3/7-Regelung ermittelt.
Wenn ein Kind innerhalb eines Monats in der D´dorfer Tabelle um eine Altersstufe "aufrückt", muß dann der erhöhte Unterhalt bereits für diesen Monat oder ab dem Folgemonat (zu dessen Beginn das Kind das entsprechende Alter hat) gezahlt werden ?

29. September 2004 | 10:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Rechtssuchener,

der Unterhalt muß dann schon ab dem Monat gezahlt werden, in welchem das Kind älter wird (und nicht erst ab dem Folgemonat)

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
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Telefax: 0221/ 272 4747
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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