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Unterhalt- Ex verlangt Steuerausgleich. Zu Recht?

| 1. Oktober 2013 19:30 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Bellmann

Zusammenfassung

Ausgleich der steuerlichen Nachteile beim Unterhaltsberechtigten durch Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Sehr geehrter Herr Anwalt,

ich hab meiner Frau jetzt zwei Jahre Unterhalt bezahlt, und bin jetzt fertig. Sie hat mir die Anlage U immer unterschrieben, und musste deshalb auch immer nachzahlen.


Jetzt kommt sie daher, und fordert den kompletten Steuernachteil von mir aus Trennungsunterhalt u. nachehelichem Unterhalt. Nachteil durch Versteuerung des U-halts + der Erstattung, die sie sonst bekommen hätte

Steuernachteil-Erstattungserklärung hatten wir nicht, da uns das auch nicht bekannt war.
Heisst soviel wie: Es gibt keine !!

Frage: Muss ich bezahlen, und wenn ja, was ? Auch ihre evtl. Steuerrückerstattung ? Auch die Nachteile aus dem Trennungsunterhalt ?

Oder ist ihre Forderung durch die nicht vorhandene Erklärung hinfällig ??

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.

Es ist ständige Rechtsprechung des BGH, dass auch unabhängig von einer ausdrücklichen Vereinbarung der Unterhaltsverpflichtete dem Unterhaltsberechtigten gegeüber verpflichtet ist, die durch die Besteuerung der Unterhaltsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 a EStG entstehende Belastung oder Mehrbelastung auszugleichen. Dieser Ausgleichsanspruch wird als Ausfluss des zwischen den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bestehenden gesetzlichen Unterhaltsverhältnisses unter Billigkeitsgesichtspunkten gewährt. Nur dann sei die Zustimmung dem Unterhaltsberechtigten zum Realsplitting zumutbar. Denn nur so sei gewährleistet, dass dem Berechtigten der ihm zustehende Unterhalt im Ergebnis ungeschmälert verbleibt.

Der Anspruch erstreckt sich auf die Freistellung bzw. den Ersatz von solchen Nachteilen, die sich aus der Besteuerung der erhaltenen Unterhaltsleistung bei dem Unterhaltsberechtigten ergeben, sowie von sonstigen Nachteilen, etwa im Bereich von Leistungen, die nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen gewährt werden. Ob Ihre Frau ohne Zustimmung zum Realsplitting eine Steuererstattung erhalten hätte, die daher auch auszugleichen wäre, kann ohne genaue Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen nicht beurteilt werden. Dies ist aber durchaus denkbar. Sie sollten dies aber durch einen Steuerberater genau prüfen lassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann, Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 1. Oktober 2013 | 21:49

Ist dann die fehlende Steuernachteil-Erstattungserklärung hinfällig und somit nutzlos ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Oktober 2013 | 07:30

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, es ist unerheblich, dass die Erstattung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Es wird vielmehr fingiert, dass Ihre Frau nur gegen Erstattung der Nachteile dem begrenzten Realsplitting zugetsimmt hat. Sie sollten dies aber anwaltlich überprüfen lassen, da immer alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Vielleicht liegen in Ihrem Fall Umstände vor, die eine andere Beurteilung zulassen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2. Oktober 2013 | 19:57

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Antwort fiel für mich leider negativ aus, soll heissen, dass ich den Steuernachteil erstatten muss. Warum dann soviel Wert auf diese unterschriebene Erstattungserklärung gelegt wird, ist mir dann doch unerklärlich, da man(n) ohnehin zahlen muss ! Besondere Umstände, die einer Erstattung entgegen steh'n, gibt's bei mir nicht :-(.
Ist aber eine sehr klare, deutliche Beantwortung meiner Frage. DANKESCHÖÖÖN !!!

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