Sehr geehrte Ratsuchende,
ohne Zustimmung des Kindesvaters ist die Adoption zwar schwieriger, aber nicht unmöglich.
Es muss dann ein Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption beim Gericht eingeleitet werden.
Dabei wird das Gericht mit Hilfe des Jugendamts prüfen, ob zwischen dem Kind und ihrem künftigen Mann sich eine Eltern-Kind-Beziehung entwickelt hat. Berücksichtigt werden aber auch die Belange des Erzeugers. Nur, wenn sich dieser bisher weder um das Kind gekümmert, noch Unterhalt gezahlt hat, werden diese "Belange" kaum entgegengesetzt werden.
Eine Namensänderung ohne Adoption ist hingegen nicht so einfach.
Allein der Wunsch, einen gemeinsamen Namen zu tragen, reicht dabei nicht aus. Namen sind nicht beliebig wechselbar.
Nur dann, wenn ein gewichtiger Grund nachgewiesen werden kann, sollte dieses überhaupt versucht werden. Einen solchen Grund kann ich aber auch nicht nur ansatzweise erkennen. Dann müsste das Kindeswohl schon ernsthaft gefährdet sein. Das liegt aber offenbar nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle