Sehr geehrte Ratsuchende,
ohne Zustimmung des Kindesvaters ist die Adoption zwar schwieriger, aber nicht unmöglich.
Es muss dann ein Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption beim Gericht eingeleitet werden.
Dabei wird das Gericht mit Hilfe des Jugendamts prüfen, ob zwischen dem Kind und ihrem künftigen Mann sich eine Eltern-Kind-Beziehung entwickelt hat. Berücksichtigt werden aber auch die Belange des Erzeugers. Nur, wenn sich dieser bisher weder um das Kind gekümmert, noch Unterhalt gezahlt hat, werden diese "Belange" kaum entgegengesetzt werden.
Eine Namensänderung ohne Adoption ist hingegen nicht so einfach.
Allein der Wunsch, einen gemeinsamen Namen zu tragen, reicht dabei nicht aus. Namen sind nicht beliebig wechselbar.
Nur dann, wenn ein gewichtiger Grund nachgewiesen werden kann, sollte dieses überhaupt versucht werden. Einen solchen Grund kann ich aber auch nicht nur ansatzweise erkennen. Dann müsste das Kindeswohl schon ernsthaft gefährdet sein. Das liegt aber offenbar nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail:
Erstmal Danke für Ihre Antwort.
Gibt es dafür Rechtsgrundlagen und stimmt es dass mein Mann und ich 5 Jahre verheiratet sein müssen damit er meine Tochter überhaupt adoptieren kann?
Was meinen Sie genau mit den Belangen des Exfreundes?
Sehr geehrte Ratsuchende,
die gesetzlichen Grundlagen sind in den §§ 1741 ff BGB
geregelt. Der Bestand einer fünfjährigen Ehe ist nicht Voraussetzung. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Der Erzeuger ist ja nun einmal der biologische Vater des Kindes und hat neben den Pflichten auch Rechte, die durch die Adoption wegfallen. Daher werden seine Belange zum Rechtsverlust auch geprüft werden. Nach Ihren Angaben wird aber voraussichtlich kein Richter diese Belange hoch ansetzen, da er sich um das Kind wohl weder gekümmert, noch Zahlungen erbracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle