Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ehepartner untereinander Verträge abschließen. Solche Verträge sind grundsätzlich auch wirksam, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. In Ihrem Fall haben Sie mit Ihrer Ehefrau einen Vertrag geschlossen, in dem Sie sich verpflichtet haben, die monatlichen Raten für das Auto zu bezahlen. Dieser Vertrag ist grundsätzlich wirksam.
Wenn Sie die Raten nicht mehr bezahlen, kann Ihre Ehefrau Sie grundsätzlich auf Zahlung verklagen. Allerdings könnte es sein, dass Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Ausgleichsanspruch gegen Ihre Ehefrau haben, wenn Sie beispielsweise während der Ehe mehr zur Finanzierung des gemeinsamen Lebensstandards beigetragen haben als Ihre Ehefrau. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.
Was die Nutzung des Autos angeht, so gilt grundsätzlich, dass derjenige, der ein Fahrzeug nutzt, auch für die Kosten aufkommen muss. Allerdings könnte es sein, dass im Rahmen des Scheidungsverfahrens andere Regelungen getroffen werden, beispielsweise dass das Auto verkauft wird und der Erlös geteilt wird oder dass einer der Ehepartner das Auto übernimmt und den anderen auszahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Vielen Dank für Ihre Antwort, aber meine Frau hat mir ja was verkauft, was Ihr eigentlich nicht gehört rein rechtlich gesehen. Gehört das Auto ja der Bank, und im Vertrag mit der Bank steht auch nur meine Frau. Es geht darum das ich das Fahrzeug ihr gerne wieder zurück geben möchte.
Sehr geehrter Fragsteller,
Ihre Anmerkung ist korrekt. Tatsächlich ist Ihre Frau nicht die Eigentümerin des Fahrzeugs, sondern die Bank, solange das Fahrzeug finanziert wird. Jedoch kann unabhängig von der Eigentümerschaft ein Vertrag über die Zahlung der Raten geschlossen werden, was hier nach Ihrer Schilderung der Fall ist.
Ferner könnte man auch argumentieren, dass es sich bei dem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Frau nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Nutzungsvertrag handelt. Sie haben sich verpflichtet, die Raten zu zahlen, und im Gegenzug dürfen Sie das Auto nutzen.
Wenn Sie das Auto zurückgeben möchten, sollten Sie das mit Ihrer Frau besprechen. Wenn sie einverstanden ist, können Sie den Vertrag einfach aufheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt