Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben kann ich Ihre Frage summarisch wie folgt beantworten:
Ich halte Ihr Vorgehen im Grundsatz durchaus für sinnvoll.
Sollten sich Ihre Bedenken hinsichtlich der "Bremsproblematik" bestätigen, stehen Ihnen evtl. Schadensersatzansprüche wegen Ihres Unfalles zu und die Einführung des segway dürfte bis zur Behebung mehr als fraglich werden. Beides dürfte Ihren tatsächlichen geschäftlichen Plänen jedoch eher zuwiderlaufen. Auf der anderen Seite tun Sie auch gut daran, gegenwärtig eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, da viele Punkte der "Bremsproblematik" wohl noch ungeklärt sind (dies können nur Sachverständige).
Ihr Entwurfsschreiben ist adäquat verfasst. Dem Hersteller wird (i.V.m. mit den von Ihnen auf Ihrer Website bereitgestellten Videos) klar werden, worum es geht. Sie bringen die Sache auch auf den Punkt, so dass ein solches Schreiben Chancen hat, zügig bearbeitet zu werden. Ihr Angebot am Ende des Schreibens ist relativ harmlos und läßt dem Unternehmen genügend Spielraum. Rechtliche Schritte gegen Sie wegen dieses Schreibens erscheinen daher sehr unwahrscheinlich.
Ihr Schreiben soll offensichtlich an das Hauptunternehmen gerichtet werden. Auch dies ist möglich, allerdings würde ich ein ähnliches Schreiben auch an die deutsche Tochterfirma senden. Dies "verdoppelt" nicht nur Ihre Chance, es ist auch ziemlich wahrscheinlich, dass der US-Hersteller ohnehin seine deutsche Tochterfirma kontaktieren wird.
Man könnte auch an das Setzen einer Antwortfrist in Ihrem Schreiben denken, um den Vorgang zu konzentrieren. Aber das ist Geschmackssache.
Zwei orthographische Fehler habe ich noch entdeckt: Es heisst entweder "judicial discussion" oder "law discussion". "The lawyers of my company told me about the time I cannot work properly because of the damage to my finger, which I regard as only a small injury, but of course, there (falsch -> they) are right." I.Ü. reicht m.E. die Anrede "Dear Mr. ...".
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Bedenken etwas nehmen. Ihr Anschreiben hat kein Potential für eine Rechtsstreitigkeit (im schlimmsten Fall wird Ihre Offerte einfach und höflich abgelehnt werden).
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bite ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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