Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Strafanzeige wird wenig bringen, da die Sachbeschädigung nicht vorsätzlich erfolgte.
Schadensersatzpflichtig ist der Gegner aber dennoch.
Sie sollten ihn direkt in Anspruch nehmen.
Beziffern Sie den Schaden und fordern die Erstattung schriftlich binnen kurzer Frist an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen