Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich verstehe, dass Sie in einer komplizierten rechtlichen Situation sind und die Fragen bezüglich der Haftung und der Beweiserbringung klärungsbedürftig sind. Ich werde versuchen, Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.
1. Haftung gegenüber dem Hofbesitzer und der Gemeinde
Es ist möglich, sowohl den Hofbesitzer als auch die Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Die Haftung könnte sich auf verschiedene Grundlagen stützen:
- Hofbesitzer: Der Hofbesitzer könnte haftbar gemacht werden, wenn nachweisbar ist, dass das Holzstück von seinem Grundstück stammt und er seine Pflicht zur Sauberkeit und Sicherheit seines Grundstücks vernachlässigt hat. Wenn er jedoch behauptet, dass das Holz nicht von ihm stammt, könnte es schwierig sein, dies zu beweisen.
- Gemeinde: Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass sie dafür verantwortlich ist, dass die Straßen für den Verkehr sicher sind. Wenn die Gemeinde den Grüngut-Platz betrieben hat und es daher eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Anhäufung von Holzstücken auf der Straße gibt, könnte man argumentieren, dass die Gemeinde in dieser Hinsicht vernachlässigt hat.
2. Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde
Ja, die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht, die auch die Verantwortung umfasst, die Straße von gefährlichen Objekten, wie z.B. Holzstücken, frei zu halten. Die Nähe des Grüngut-Platzes könnte als Indiz gewertet werden, dass die Gemeinde besondere Vorkehrungen treffen sollte, um sicherzustellen, dass keine Holzstücke auf der Straße liegen bleiben, insbesondere wenn bekannt ist, dass dort viele Anhänger fahren.
3. Beweislast
In Deutschland liegt die Beweislast grundsätzlich beim Kläger. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass die Gemeinde oder der Hofbesitzer ihre Pflichten verletzt hat, die zum Unfall geführt haben. Beweismittel könnten u.a. Zeugenaussagen, Fotos von der Unfallstelle, das sichergestellte Holzstück und möglicherweise Gutachten über Verkehrssicherheitsstandards sein.
4. Erhebliche Beweismittel
Ihre Fotos und das gesicherte Holzstück können wertvolle Beweismittel sein. Sie können dienen, um zu zeigen, dass das Holzstück gefährlich war und dass es an dieser Stelle eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellte. Die Dokumentation des Zustands der Unfallstelle könnte auch anzeigen, ob die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
5. Sinnhaftigkeit einer Klage gegen die Gemeinde
Eine Klage gegen die Gemeinde kann sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie argumentieren können, dass die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Es hängt von den spezifischen Umständen und den Beweisen ab, die Sie haben. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre in diesem Fall ratsam, um die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen zu können.
Zusammengefasst deutet vieles darauf hin, dass Sie sowohl gegen den Hofbesitzer als auch gegen die Gemeinde vorgehen könnten, insbesondere wenn Sie überzeugende Beweise vorlegen können. Bei Klärung dieser Fragen kann Ihnen ein Anwalt am besten helfen, die rechtliche Strategie festzulegen und die passende Klage einzureichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
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Rechtsanwalt Michael Wübbe
Sehr geehrter Herr Wübbe,
vielen Dank für Ihre Einschätzung. Mir ist noch nicht ganz klar, inwiefern die Bilder vom Unfallort und das Holzstück beweisen können, dass die Gemeinde irgendeine Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte. Welche Handlung genau ist die Pflichtverletzung durch die Gemeinde? Und wann gilt eine solche Verletzung als bewiesen? Reichen dafür die Bilder vom Unfallort oder wie kann und muss ich das beweisen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir konkreten Rat erteilen können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragesteller,
der Rat kann nur so konkret sein, wie es eben nur sein kann, anhand der zur Verfügung gestellten Informationen.
Die Lage des Holzes muss bewiesen werden. Soweit es eine Gefahr darstellt, haftet die Gemeinde im Wege der Amtshaftung. Die Gemeinde hat den Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen. Dies sind Schäden in den Straßen und Gehwegen. Heruntergefallene Äste, Löcher von Baustellen, etc.
Die Bilder beweisen die Lage und den Ort und damit die Gefahrenquelle.
Bewiesen ist es dann, wenn der Vortrag und die Beweismittel den Schluss zulassen, dass ihr Vortrag den Tatbestand erfüllt. Das Gericht ist dann von der Richtigkeit überzeugt.
Darüber hinaus muss man die Unterlagen, die Heilbehandkungsunterlagen und den Ort zumindest anhand von Bildern gesehen und den Tatbestand damit geprüft haben, um zu sehen, ob der Tatbestand erfüllt sein kann.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe