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Unfall mit Geschäftsauto

5. Oktober 2006 08:27 |
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Arbeitsrecht


Hallo!Ich hatte während der Arbeitszeit mit dem Sprinter unserer Firma einen Unfall.Bin rückwärts gefahren und habe Paletten übersehen.Die hintere Ecke mit Licht wurde beschädigt.Der Schaden wurde in der Werkstatt beseitigt und nun kommt meine Chef, ich solle die Selbstbeteiligung von 500 Euro seiner Versicherung zahlen.Kann das sein?Ich müßte als sein Angestellter doch über eine Betriebshaftpflicht versichert sein.Oder sehe ich das falsch?Wenn der Chef keine hat, ist das das Problem von dem Angestellten?Und die 500 Euro Selbstbeteiligung war ja seine Entscheidung und nicht meine.Haftet ein Angestellter in so einem Fall mit seinem eigenen Geld?
In der Antwort sollte genau beschrieben sein, wie sich das verhält.Denn ich brauche dies, um meinem Chef etwas vorlegen zu können.Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihrer Sachverhaltsschilderung eingedenk liegt hier in jedem Fall ein betrieblich veranlasster Unfall vor, für den Sie als Arbeitnehmerin abhängig vom Grad Ihres sog. Verschuldens haften.

Abstrakt hat die Rechtsprechung dabei folgende Haftungsregeln aufgestellt:

-Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer regelmäßig vollumfänglich für den von ihm verursachten Schaden

-Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt

-Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer üblicherweise nicht


Leider haben Sie den Unfall nur sehr rudimentär geschildert, so dass diesseitig der Grad Ihrer Fahrlässigkeit nur schwer abschätzbar ist; gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich aber davon aus, dass hier wohl eine mittlere Fahrlässigkeit Ihrer Person einschlägig sein wird.

Demnach ist der Unfall hier nach Billigkeitsgesichtspunkten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu regulieren.

Zu berücksichten ist dabei bspw. die Höhe des Schadens, wie hoch generell das durch den Arbeitgeber versicherungsmäßig abgedeckte Risiko ist, die Höhe Ihres monatlichen Gehalts, etc...


Offensichtlich ist Ihr Vorgesetzter im vorliegenden Fall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 500,00 für derartige Unfälle versichert.

Grundsätzlich ist daher zu meinem Bedauern nichts dagegen einzuwenden Sie bei dem von Ihnen verurusachten Unfall finanziell in Anspruch zu nehmen.

Ob hier allerdings eine Inanspruchnahme Ihrer Person i.H.v. EUR 500,00 angemessen ist, vermag ich von hier aus nicht abschließend zu beurteilen, weil -wie oben bereits dargelegt- hier verschiedene Billigkeitsgesichtspunkte und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Gegebenenfalls müssten Sie hier unter Vorlage aller Unterlagen einen Kollegen / eine Kollegin Ihres Vertrauens mandatieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen im Rahmen dieser Online-Erstberatung weiterhelfen, stehe für etwaige Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kümpfbeck
Rechtsanwalt

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