Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst wäre natürlich derjenige, der den Schachtdeckel entfernt hat haftbar zu machen. Dieser wird sich aber voraussichtlich nicht ermitteln lassen, sofern sich keine Zeugen für den Vorgang melden. Die Polizei wird entsprechende Ermittlungen aufnehmen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Die Gemeinde kommt als Haftpflichtige nur dann in Frage, wenn dieser eine "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" zur Last fiele. Grundsätzlich ist die Gemeinde Verkehrssicherungspflichtige für die Straßen und Wege des Gemeindegebietes und muss dafür Sorge tragen, dass von den öffentlichen Einrichtungen und Straßen keine Gefahren für die Bürger ausgehen. Die Kontroll- und Aufsichtspflicht besteht aber natürlich nicht vollkommen unbegrenzt. Der Eintritt eines Schadens muss vielmehr vorhersehbar und vermeidbar sein. Nicht jegliche Gefahrenquelle kann sofort erkannt und beseitigt werden.
Nach Ihrer Schilderung ist es meines Erachtens schwierig, der Gemeinde eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen. Dass etwa betrunkene Jugendliche Kanaldeckel entfernen und so erhebliche Gefahrenquellen schaffen, ist nicht ohne weiteres dem Verantwortungsbereich der Gemeinde zuzuordnen. Da der Zustand auch nicht über einen längeren Zeitraum andauerte, wird man ein Verschulden der Gemeinde wohl eher verneinen müssen.
Gleichwohl steht es Ihnen natürlich frei, sich wegen des erlittenen Schadens an das Ordnungsamt der Gemeinde zu wenden und dem Grunde nach Schadensersatz zu fordern. Die Gemeinde wird Ihren Anspruch dann prüfen und Ihnen das Ergebnis dann mitteilen. Im Streitfall würde ich nach meiner Kenntnislage aber von einer gerichtlichen Verfolgung der Schadensersatzansprüche abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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