Sehr geehrte Fragestellerin,
aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten könnte sich vorliegend eine Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ergeben. Dessen Höhe hängt u.a. vom Heilungsverlauf, aber auch einem möglichen Mitverschulden am Schadenseintritt Ihrerseits, ab. Als Orientierung können Sie vorläufig von einem niedrig vierstelligen Betrag ausgehen.
Es müsste nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Bällebads seine Pflicht verletzt hat, Sie vor Gefahren zu schützen, die bei der Benutzung nicht erkennbar oder vorhersehbar waren. Insoweit wird es, da Sie offenbar unerwartet auf den Boden "durchgeschlagen" sind, insbesondere auf die Absprunghöhe und die Füllhöhe (mit Bällen), aber auch die Anleitung durch das Betreiberpersonal ankommen. Da muss der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden. Nicht ganz klar ist mir übrigens, was das Wesen des Gewinnspiels war bzw. wie man etwas gewinnen konnte.
Die Chancen der Anspruchsdurchsetzung steigen, wenn Sie Zeugen für die Freigabe der Aufsichtsperson haben, dass Sie "springen (!) dürfen". Die Dokumentation der ärztlichen Behandlung gelingt ja nach dem geschilderten Sachverhalt unproblematisch.
Gern melde ich Ihre Ansprüche zunächst dem Grunde nach bei DM an. Wer verantwortlich (eventuell eine Eventagentur) und welche Versicherung ggf. eintrittspflichtig ist, wird sich erweisen. Meine Kontaktdaten finden Sie hier im Profil.
Freundliche Grüße
Stefan Pleßl, RA
Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Pleßl, Dipl.-Jur.
Uetzer Straße 4 a
31234 Edemissen
Tel: 05177-9867225
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Plessl-__l108416.html
E-Mail:
Msn konnte was gewinnen indem man in einem Bunten Bällebad die schwarze kigel findet.
Als Zeugin habe ich meine Schwester.
Füllhöhe würde ich ca 1m - 1,30 schätzen.
Nirgendwo war ein Schild das darauf aufmerksam machen konnte. DM möchte mir auch eine Entschädigungsbox zu schicken (noch nicht angekommen)Am samstag ist einem anderen Mädchen auch so etwas ähnliches passiert.
Meine letzte Frage ist. Wie teuer wäre es wenn man verliert?
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für die Sachverhaltsergänzung. Keinesfalls dürfen Sie eine Abfindungserklärung oder ähnliches unterschreiben, wenn Sie die Entschädigungsbox annehmen. Dokumentieren Sie auch deren Inhalt genau, wieder unter Zeugen. Es wird wohl eine Anrechnung des Warenwerts auf Ihre berechtigten Ansprüche vorzunehmen sein; wenn Sie das nicht wollen oder sogar den Inhalt nicht gebrauchen können, verbrauchen Sie ihn nicht und bewahren Sie die Box gut auf.
Ihre Schwester kann trotz Verwandtschaft als Zeugin gehört werden. Da am Vortag schon ein ähnlicher Vorfall war, war auch die Gefahr, die vom Bällebad ausging, dessen Betreiber bekannt und es wären erst recht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen geboten gewesen. Ob das die von Ihnen genannten fehlenden Schilder oder eine geeignete Anweisung durch das Aufsichtspersonal waren, kann hier dahinstehen.
Ihr finanzielles Risiko ist außergerichtlich noch sehr überschaubar. Es entstehen bei anwaltlicher Vertretung Anwaltskosten, die in Abhängigkeit zum geforderten Schadensersatz + Schmerzensgeld stehen.
Bei 1.000 EUR sind das 147,56 EUR
Bei 1.500 EUR sind das 201,71 EUR
Bei 2.000 EUR sind das 255,85 EUR
Die Kosten muss der haftende Schädiger übernehmen, so dass Ihre Frage richtig gestellt ist: Es ist Ihr Risiko (Sie bleiben vereinfacht gesagt auf den Kosten sitzen), wenn außergerichtlich keine entsprechende Haftung dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wird.
Das Risiko eines verlorenen Prozesses ist viel höher (Gerichtskosten und Gegenanwaltskosten erhöhen das Risiko), vor allem, wenn Gutachterkosten hinzutreten. Diese Kosten entstehen aber auch nicht vor dem Auftrag an den Anwalt zur Klagerhebung.
So weit ist es ja noch nicht. Ihr Prozessrisiko bei 1.000 EUR Klagforderung und Niederlage, ohne Gutachterkosten (diese kämem hinzu und belaufen sich leicht auf mehrere Tausender): 768,28 EUR.
Falls keine Rechtsschutzversicherung das Risiko übernimmt, käme für die Verfolgung Ihrer Ansprüche vor Einschalten des Gerichts noch (bei angespannten finanziellen Verhältnissen) eine Abrechnung über Beratungshilfe in Betracht. Im Prozess wären gewisse Risiken (nicht alle!) über Prozesskostenhilfe gedeckt. Melden Sie sich wie gesagt gern für eine individuelle Lösung. Meine E-Mailadresse finden Sie auch im Profil. Da können Sie ergänzende Angaben zu Schadensort (Halle) und genauem Unfallzeitpunkt sowie dem Ablauf der Erstversorgung machen, falls ich Sie zunächst außergerichtlich vertreten soll.
Ich hoffe, Ihnen hier eine gute erste Orientierung gegeben zu haben und wünsche gute Besserung.
Stefan Pleßl, RA