Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Wie viel Schmerzensgeld kann ich fordern was realisiert ist?
Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches richtet sich nach dem Einzelfall. Jede Verletzung hat seine individuellen Besonderheiten. Als ungefähre, jedoch nicht verbindliche Richtschnur für die Schmerzensgeldhöhe werden regelmäßig vorhandene Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern herangezogen.
Die Vergleichbarkeit einzelner Sachverhalte ist jedoch schwierig, denn jeder Einzelfall weist eine Vielzahl individueller Besonderheiten auf.
Daher sind die Schmerzensgeldbeträge nie schematisch anwendbar. Ein Beispiel: Im Jahre 2006 hat das Landgericht Köln ein Schmerzensgeld von 30.000,00 Euro ausgeurteilt. Im Jahre 2016 würde ein Gericht für den gleichen Fall voraussichtlich 39.000,00 Euro (0,03 x 30.000,00 x 10 Jahre) ausurteilen.
Bei mittleren bis schweren Verletzungen des Ellenbogens urteilen die Gerichte zwischen 5.000 € bis sogar 20.000 € bei erheblichen Verletzungen mit Entfernung des Ellenbogen aus. In Ihrem Fall, durch den bleibenden Schaden, halte ich ein Schmerzensgeld in Höhe von > 10.000 € für durchaus realistisch.
Ich möchte abschießend zudem darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze