Da Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen und - wie ich nach Ihrer Schilderung unterstelle - auch nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, unterliegt die von Ihnen erbrachte Leistung für Sie nicht der Umsatzsteuer, weder hier in Deutschland noch in Italien. (Wobei ich hier desweiteren davon ausgehe, daß die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen nicht auf elektronischem Wege erbracht werden.)
Für Ihren italienischen Kunden fällt bei Ihren Dienstleistungen ebenfalls keine Umsatzsteuer an.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Danke für die prompte Antwort. Was genau meinen Sie mit "auf elektronischem Wege"? Es handelt sich nicht um eine Internet-Dienstleistung, Homepage o.ä., sondern um eine wissenschfatliche Auswertung, die natürlich mithilfe von Spezialsoftware, Datenbanken etc. erfolgt. Letztendlich wird dann aber ein schriftlicher Report verfasst.
Diese von Ihnen in der Nachfrage geschilderte Dienstleistung fällt nicht unter die Ausnahme der auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistung. Von daher bestehen für Sie umsatzsteuerlich keine Probleme.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht