Sehr geehrter Rechtssuchender,
wenn die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen Ihre Berufsgruppe als Heilberufe nach § 124 Abs.2 Sozialgesetzbuch V anerkannt haben, sind Ihre Umsätze als Diplompsychloge gem. § 4 Nr.14
Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei.
Nach den Steuerrichtlinien der Finanzverwaltung sind allerdings solche Umsätze nicht umsatzsteuerfrei, die mit einer schriftstellerischen Tätigkeit im Heilberuf zusammenhängen. Meines Erachtens ist das Besprechen der CD damit vergleichbar und würde damit die Umsatzsteuerpflicht auslösen.
Jetzt gibt es aber noch den § 19 UStG
. Nach dieser Regelung für Kleinunternehmer können Sie gegen die Umsatzsteuerpflicht optieren, wenn Ihr Bruttoumsatz im vorangegangenen Jahr weniger als 17.500 EUR betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird.
Wichtig bei der Berechung des Gesamtumsatzes ist, dass Sie aus diesem Gesamtumsatz Ihre Umsätze aus der psychologischen Praxis gem. § 19 Abs.3 Nr.1
Umsatzsteuergesetz herausrechnen müssen.
Für Sie bedeutet das, dass Ihr bisheriger unsatzsteuerpflichtiger Umsatz im letzten Jahr 0 war. Wenn Sie nun nicht damit rechnen, dass Sie alleine mit den Verkauf der CDs innerhalb dieses Jahres 50.000 EUR erwirtschaften, dann können Sie gegen Ihre Umsatzsteuerpflicht beim Finanzamt optieren. Setzen Sie sich dafür sofort mit Ihrem Sachbearbeiter beim FA in Kontakt. Sagen Sie Ihm, dass Sie nun auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, dass Sie aber gegen die Umsatzsteuerpflicht optieren möchten. Er soll Ihnen die dafür erforderlichen Formulare zusenden.
Dadurch dass Sie auch einen steuerpflichtigen Umsatz ausführen,unterfällt grds auch Ihr restlicher Betrieb nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Vielen Dank für Ihre informative Antwort.
Können Sie mir noch sagen, ob ich die CD auch dann noch ohne Umsatzsteuer (z.B. über meine Homepage) verkaufen kann, wenn die CD gleichzeitig bei einem Großhändler im Sortiment ist und dieser ja (wegen seiner Gesamtumsätze) die CD mit MWSt. verkaufen muss. - würde es nicht gegen die preisbindung verstoßen, wenn der käufer die cd über mich billiger (da ohne mwst) erhalten kann, als über den großhändler?
danke.
Sehr geehrter Rechtssuchender,
hierbei handelt es sich um eine komplexe außersteuerrechtliche Frage, da es das Buchpreisbindungsgesetz insbesd. § 5 Abs.1 des Gesetzes betrifft.
Wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an den Börsenverein des deutschen Buchhandels, hier müssten Sie nähere Auskunft bekommen können.
Adresse Töngesgasse 4
60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 92 02 80
Ich hoffe ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt