Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zur Frage 1):
Die Korrektur erfolgt, indem Sie aus dem Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer herausrechnen.
Beispiel: Ihre Rechnung lautet über 150,00 EUR. Dann errechnet sich hieraus eine USt in Höhe von 23,95 EUR (150,00 : 119 x 19) und ein Nettobetrag von 126,05 EUR, insgesamt also 150,00 EUR.
zur Frage 1a):
Das ist rechnerisch falsch, siehe Antwort zur Frage 1)
zur Frage 1b):
Nein
zur Frage 2)
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt haben.
Dann ändert sich an der Höhe Ihrer Betriebseinnahmen und folglich insoweit an der des einkommensteuerpflichtigen Gewinns nichts. Ihre Betriebseinnahmen setzen sich jetzt nur anders zusammen, nämlich aus Nettoentgelt und Umsatzsteuer.
zur Frage 3)
Nein
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen