Sehr geehrte Fragensteller,
ohne Begründung hat es ein Eilantrag in der Regel schwer. Denn man muss darlegen, warum die Umgangsregelung keinen Aufschub duldet und für einen gewisse Termine unzumutbar bzw. zwingend sind. Z.B. berufliche Termine, die man konkret vortragen und im Zweifelsfall auch beweisen kann.
Trotzdem wird einen Familienrichter sowohl im einstweiligen Verfahren als auch in der Hauptsache auf einen Ausgleich der Interessen hinwirken. Als Ergebnis wird wohl eine präzise Umgangsregelungen mit starren Terminen und Ferienplänen entstehen, der für ein oder mehrere Jahre beschlossen bzw. im Rahmen eines richterlich moderierten Vergleichs den Parteien nahegelegt werden wird.
Die Ferien werden in der Regel schlicht hälftig geteilt werden.
Wenn man gewisse Termine nicht wahrnehmen kann, liegt es nahe, diese Gründe konkret unter Beweisantritt mittels Versicherung an Eides statt, Zeugen, Urkunden usw.. zu belegen. Also Beweise für den Termin im Ausland berufsbedingter Art beizubringen. Wichtig ist es diese Beweise alsbald beizubringen! Siehe auch § 31 Abs. 2 FamFG:
"(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.
(2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft."
Ebenso naheliegend ist es, das Gericht auf den fehlenden sustantiierten Sachvortrag zu den Gründen für die Terminwünsche des Vaters und somit die Unbegründetheit seines Antrages hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Hallo :)danke für die Antwort!
Schlussendlich fehlt mir eins konkrete Antwort:
KV möchte ein "Papa-WE"nicht wahrnehmen. Die Ferien möchte er so wahrnehmen,wie es seiner persönlichen Terminplanung passt / - unabhängig von den beruflichen Verpflichtungen der Km = grundsätzlich sind die Belange des KV wichtiger als die der KM.
Was ich wissen mochte; ist es ausreichend, dass die KM "slots" für den Ferien-Umgang anbietet ODER muss sie sich komplett den Bedürfnissen des KV unterordnen?
Sehr geehrte Fragensteller,
ohne "gute Gründe", aber auch richtig gute, ein bereits vereinbartes Wochenende nicht wahrzunehmen, ist vor dem Familiengericht nicht gerne gesehen.
Taktisch ist das sicher das dümmste, was ein Umgangsberechtigter generell beim FamGericht bringen kann.
Es gibt an sich keine Bedürfnisse des Umgangsberechtigten, die automatisch überwiegen, wie auch umgekehrt nicht zwingend die der Kindsmutter.
Aber in dem Verfahren bin ich recht optimistisch, dass der Kindsvater unterliegen wird.
Sollten Sie noch Nachfragen haben, senden Sie mir eine email.
MfG RA Saeger