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Umgangsrecht Ferien - Flexibilität KM -Eilantrag KV

20. März 2022 14:25 |
Preis: 200,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie flexibel muss die Kindesmutter bei der Ferienplanung sein, um das Kindeswohl durch regelmäßigen Umgang mit dem Kindesvater sicherzustellen, der in Portugal lebt und einen Eilantrag gestellt hat?

Das Familiengericht wird auf einen Interessenausgleich hinwirken und wohl eine präzise Umgangsregelung mit festen Terminen und Ferienplänen beschließen. Die Ferien werden meist hälftig geteilt. Kann ein Elternteil bestimmte Termine nicht wahrnehmen, sollten die Gründe dafür konkret vorgetragen und bewiesen werden. Auch sollte auf die fehlende Begründung der Terminwünsche des Vaters hingewiesen werden.

Zwischen KM und KV besteht keine gute Kommunikation. Eltern sind seit 7 Jahren getrennt. Kinder (8 und 10) leben bei der Mutter in D - KV lebt in Portugal wegen Steuer Ersparnissen und Lebensqualität). Sorgerecht K1: gemeinsam; K2: Mutter.

KM ist / war grundsätzlich sehr flexibel bzgl. Ferienverteilung und Verschiebung von Umgang.

Aktueller Fall: Osterferien: beginnen an der Schule der Kinder am 8.04. 22 (bis 22.04.22).
Das WE 08.-10. 4: ist turnusgemäß ein "Papa-WE".
KM bietet an, die Kinder am 17.04. In PT abzuholen.
KM bietet dem KV an, die Kinder am 8.04. (papa-WE) abzuholen oder am 11.04. (Montag).
12. -15. 4. hat KM berufliche Verpflichtungen im Ausland.
KV besteht auf Abholung seinerseits am 12.04. (Begründung: terminlich nicht anders machbar - ohne Details).

Wie flexibel muss die KM sein um im Sinne des Kindeswohls einen regelmäßigen Umgang mit KV sicher zu stellen?
KV hat einen Eilantrag gestellt.

KM benötigt erste Hilfe im Bezug auf initiale Reaktion/ Kommunikation.

Weitere Fragen im Bezug auf Umgangsrecht werden folgen :)



20. März 2022 | 15:59

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragensteller,

ohne Begründung hat es ein Eilantrag in der Regel schwer. Denn man muss darlegen, warum die Umgangsregelung keinen Aufschub duldet und für einen gewisse Termine unzumutbar bzw. zwingend sind. Z.B. berufliche Termine, die man konkret vortragen und im Zweifelsfall auch beweisen kann.

Trotzdem wird einen Familienrichter sowohl im einstweiligen Verfahren als auch in der Hauptsache auf einen Ausgleich der Interessen hinwirken. Als Ergebnis wird wohl eine präzise Umgangsregelungen mit starren Terminen und Ferienplänen entstehen, der für ein oder mehrere Jahre beschlossen bzw. im Rahmen eines richterlich moderierten Vergleichs den Parteien nahegelegt werden wird.

Die Ferien werden in der Regel schlicht hälftig geteilt werden.

Wenn man gewisse Termine nicht wahrnehmen kann, liegt es nahe, diese Gründe konkret unter Beweisantritt mittels Versicherung an Eides statt, Zeugen, Urkunden usw.. zu belegen. Also Beweise für den Termin im Ausland berufsbedingter Art beizubringen. Wichtig ist es diese Beweise alsbald beizubringen! Siehe auch § 31 Abs. 2 FamFG:

"(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.
(2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft."

Ebenso naheliegend ist es, das Gericht auf den fehlenden sustantiierten Sachvortrag zu den Gründen für die Terminwünsche des Vaters und somit die Unbegründetheit seines Antrages hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 20. März 2022 | 16:25

Hallo :)danke für die Antwort!
Schlussendlich fehlt mir eins konkrete Antwort:
KV möchte ein "Papa-WE"nicht wahrnehmen. Die Ferien möchte er so wahrnehmen,wie es seiner persönlichen Terminplanung passt / - unabhängig von den beruflichen Verpflichtungen der Km = grundsätzlich sind die Belange des KV wichtiger als die der KM.
Was ich wissen mochte; ist es ausreichend, dass die KM "slots" für den Ferien-Umgang anbietet ODER muss sie sich komplett den Bedürfnissen des KV unterordnen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. März 2022 | 16:34

Sehr geehrte Fragensteller,

ohne "gute Gründe", aber auch richtig gute, ein bereits vereinbartes Wochenende nicht wahrzunehmen, ist vor dem Familiengericht nicht gerne gesehen.

Taktisch ist das sicher das dümmste, was ein Umgangsberechtigter generell beim FamGericht bringen kann.

Es gibt an sich keine Bedürfnisse des Umgangsberechtigten, die automatisch überwiegen, wie auch umgekehrt nicht zwingend die der Kindsmutter.

Aber in dem Verfahren bin ich recht optimistisch, dass der Kindsvater unterliegen wird.

Sollten Sie noch Nachfragen haben, senden Sie mir eine email.

MfG RA Saeger

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