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Umgangsrecht - Befragungen

18. Februar 2020 15:09 |
Preis: 59,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Mein 13jähriger Sohn weigert sich in einem Umgangsverfahren, mit der Verfahrenspflegerin und der Richterin (Fam Gericht Frankfurt) zu sprechen, nachdem er bereits im Auftrag des Gerichts mit einer Sozialpädagogin des Jugendamtes seine Meinung geäußert hat, die diese dem Gericht mitgeteilt hat. .

Was hatdas für Konsequenzen?

Mein Sohn, der bei mir lebt, hat eine klare Meinung vertreten, dass er vierzehntäglich zur Mutter möchte, ich unterstütze das, es geht nur noch um die Modalitäten (Bringen-Holen) 100 km. Die Mutter ist auch einverstanden.
Es wären dann drei (!) Befragungen in zwei Wochen, ein enormer Stress für den Jungen, ich kann ihn verstehen.

18. Februar 2020 | 17:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

für Ihren Sohn hat das keine Konsequenzen.

Warum überhaupt noch ein Anordnung getroffen wurden, ist so nicht klar.

Teilen Sie dem Gericht mit, dass Ihr Sohn – nicht unberechtigt – keine weitere Anhörung über sich ergehen lassen will, da der entsprechende Bericht schon vorliegt und die Kindeseltern sich einig sind.

Die Eltern sind sich ja über den Umgang einig; nur der "Ablauf" ist streitig.

Dann müsste das Gericht eigentlich auf eine weitere Anhörung verzichten.

Das sollte auch dem Gericht gegenüber nocheinmal deutlich gemacht werden. Dass der Umgang stattfinden soll, ist unstreitig. Dann aber noch das Kind anzuhören, nachdem dieses bereits nachweislich deutlich gemacht hat, rechtfertigt keine weitere Anhörung.

Aber grundsätzlich wäre eine Anhörung vielleicht auch nicht das Problem, wenn es keine Nachteile für den Sohn haben sollte. Das allein ist wesentlich.

Grundsätzlich muss dem Gericht deutlich gemacht werden, dass der Umgang unstreitig ist. Nur der "Ablauf" ist noch unklar; aber dazu hat der Sohn ohnehin keinen Einfluss darauf.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin


Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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