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Umgangspflicht

| 23. September 2019 12:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Hallo, mein Lebenspartner hat 4 Kinder (8, 10, 13, 15). Drei kommen sehr gerne und halten sich aus den Streitigkeiten der Eltern heraus. Die Tochter (13) hat sich allerdings dazu entschieden, bei uns alles „Scheiße" zu finden und hat klar formuliert, dass sie viel lieber zuhause bleiben würde. Die Stimmung ist jedesmal zum schneiden.

Da ihre Mutter zuhause sehr schlecht über den Vater spricht (ich muss kotzen, wenn ich ihn sehe … er schiebt seine ganze Kohle in seine neue „Ische" und für euch bleibt nichts mehr übrig – sie bekommt NUR 1800 Euro Unterhalt monatlich für die Kinder, verdient selbst gut) usw. und die Tochter hier in das gleiche Horn bläst, haben wir ein Gespräch mit der Tochter geführt und für sie die Entscheidung getroffen, dass sie am Wochenende nicht zu uns muss, und ihr Vater sich 1 x wöchentlich mit ihr trifft, wenn es ihr Leistungssport zulässt.

Nun möchte die Mutter, dass wir die Tochter auch gegen ihren Willen nehmen, aber dies ist auch für die Geschwisterkinder schwierig auszuhalten (dies geht übrigens schon seit ca. 2 Jahren so).

Auch meinte die Mutter, ihr stehe für die Wochenenden, wenn die Tochter nicht zu uns könne, entweder ein finanzieller Ausgleich zu, oder aber wir müssten uns um die Betreuung der Tochter kümmern, allerdings wüßten wir hier niemanden.

Wie sieht es hier rechtlich aus? Gab es so einen Fall schon mal?

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Grundsätzlich gibt es beiderseits ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht. Allerdings ist bei älteren Kindern auch der persönliche Wunsch zu respektieren. Die Vereinbarung zwischen Vater und Tochter genügt meiner Meinung nach der beiderseitigen Verpflichtung zum Umgang. Ich denke deshalb nicht, dass die Kindesmutter einen Wochenend-Umgang durchsetzen könnte. Dies ist aber stets eine Wertungsfrage, die der zuständige Richter zu entscheiden hat.

Das Kind lebt bei der Mutter, damit muss diese sich um die Wochenenden, die die Tochter nicht beim Vater verbringt, kümmern. Er muss keine "Ersatzbetreuung" sicherstellen. Das Umgangswochenende ist nicht dazu da, der Mutter ein freies Wochenende zu verschaffen.

Auch einen finanziellen Ausgleich sehe ich hier nicht. Zwar sind die Sätze der Düsseldorfer Tabelle so kalkuliert, dass die Väter für normale Wochenend-Kontakte keinen Abzug vornehmen dürfen. Eine "Ersatzpflicht" für ausgefallene Wochenenden gibt es jedoch nicht. Auch wenn Kinder keinen Kontakt zum Vater haben, erhöht dies nicht den Unterhalt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Rückfrage vom Fragesteller 23. September 2019 | 16:07

Liebe Frau Holzapfel, jetzt allerdings doch noch nachträglich eine Frage … wie sieht es denn hier die Lösung für die Ferien aus?

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus, dass sie meine nachträgliche Frage noch beantworten (hoffentlich ;-)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. September 2019 | 16:13

Sehr geehrte Fragestellerin,

eine pauschale Lösung kann ich Ihnen hier nicht anbieten. Vielleicht sollten Vater und Tochter den Umgang erst einmal wie abgesprochen praktizieren und dann abklären, was sich die Tochter vorstellen kann. Wenn sie mit den Geschwistern und dem Vater die Ferien verbringen möchte, sollte das möglich sein. Vielleicht möchte sie sich auch nur für einen Teil der verabredeten Zeit einklinken.

Auf lange Sicht wäre es sicher wünschenswert, dass sie irgendwie wieder am Familienleben bei Ihnen teilnimmt. Allerdings bringt es möglicherweise wenig, das kurzfristig erzwingen zu wollen.

Sollte es weitere Probleme geben, kann der Vater auch das zuständige Jugendamt einschalten, damit von dort mit Tochter und Mutter Gespräche geführt werden. Häufig führt dies zu einer Vereinbarung, mit der alle Beteiligten leben können.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

Bewertung des Fragestellers 23. September 2019 | 13:16

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Liebe Frau Holzapfel, Sie haben mir sehr weitergeholfen. Vielen lieben Dank!!

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