Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Soweit das Unternehmen noch postalisch erreichbar ist, teilen Sie diesme letztmalig mit, dass diese die Bauzaunelemente bis zu einem bestimmten Datum (z.B. den 31.10.2024) anzuholen hat. Kündigen Sie an, dass Sie nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Elemente verwerten bzw. vernichten werden, da Ihnen eine weitere Lagerung nicht mehr möglich und zumutbar ist.
2. Wenn die gesetzte Frist verstreicht, können Sie die Elemente veräußern oder entsorgen. Soweit ein Erlös verbleibt rechnen Sie diesen gegenüber dem liquidierten Unternehmen ab. Sie können dabei mit Lagerkosten aufrechnen. Verbleibt kein Erlös teilen Sie dem Unternehmen dies ebenfalls mit.
DIe Schreiben versenden Sie als Einwurfeinschreiben und als einfachen Brief, welcher durch einen Boten zur Post aufgegeben wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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