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Beendigung eines KFZ Leasings bei Liquidation einer UG

22. April 2021 17:21 |
Preis: 48,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Liquidation Unternehmensgesellschaft

Durch Corona sind die Umsätze unserer UG auf Null gefallen. Seit einem Jahr verdienen wir kein Geld und bezuschussen unsre UG aus dem Privatvermögen. Wir denken nunmehr über eine Liquidation nach. Wir möchten wissen wie der PKW verwertet wird, ob wir das Fahrzeug zurückgeben können und von was dies abhängig ist.

22. April 2021 | 19:15

Antwort

von


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61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Die Liquidation der UG hat leider keinen Einfluss auf den bestehenden Leasingvertrag. D.h. die UG kann nach erfolgter Liquidation solange nicht beendet werden, solange der Leasingvertrag noch läuft.

2. Insoweit ist der Leasingvertrag losgelöst von der UG und deren Liquidation zu sehen. Insoweit bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:

- Mit Einvernehmen der Leasinggesellschaft kann der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst werden, wobei hier eine Abstandszahlung/Schadensersatz anfallen dürfte.

- Der Leasingvertrag wird in das Privatvermögen übernommen. D.h. ein Gesellschafter übernimmt den Leasingvertrag, so dass die UG ausscheidet.

- das Leasingfahrzeug wird durch einen Gesellschafter erworben, der Leasingsvertrag vorzeitig beendet und das Fahrzeug entweder weiter genutzt oder veräußert.

- Schließlich besteht die Möglichkeit den Leasingvertrag als Ganzes an einen Erwerber anzubieten. Hierzu gibt es Portale bei den Leasingverträge gehandelt werden. Allerdings setzt die Übernahme eine entsprechende Bonität der Übernehmers voraus, worauf bei entsprechenden Angeboten dringend zu achten ist.

3. Soweit Sie eine Liquidation vermeiden wollen, können Sie die UG auch veräußern, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erledigt sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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