Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundvoraussetzung ist die bauordnungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben- die Veränderungen müssen technisch zulässig sein und auch eine Nutzungsänderung könnte im Raum stehen.
Wenn die Seite geklärt ist, ist ihr Vorhaben möglich.
Dem Mieter wird daran gelegen sein, dass seine Einbauten sich rentieren- wohlmöglich eine feste Vertragslaufzeit oder die gesetzlichen Fristen der Kündigung verlängern.
Ihnen wird daran gelegen sein, dass er die Einbauten mitnimmt bzw. ohne Rückstände entfernt, wenn das Geschäft aufgegeben wird, er kündigt oder es aus sonst einem Grund nicht klappen sollte mit dem Imbiss. Ihr Vermieterpfandrecht schützt Sie bedingt dadurch, dass Sie die eingebrachten Geräte bei Rückständen behalten dürften- aber es müsste eben nach Vertragsende auch ohne Rückstände ausgebaut werden ( falls zutreffend)
Sie können den Mietbeginn stehen lassen und vorher Besitz übergeben- ohne Probleme. Soll dann aber bereits die Kündigungsfrist gelten? Soll schon eine Kaution hinterlegt werden?
Sie können auch den Mietvertrag sofort beginnen lassen, mit dem Zusatz, dass in den ersten 6 Monaten keine Miete bezahlt wird, was Sie wohl eher absichern dürfte, weil das Mietrecht dann schon greift!
Zulässig ist das Vorgehen allemal. Wegen der gegenseitigen Interessen wären Sie aber mit einem Standardmietvertrag, auch einem gewerblichen, nicht ganz umfänglich beraten; so ein Vertrag sollte um die angesprochenen Punkte erweitert werden.
Sie können selbst formulieren, dass das Mietverhältnis bereits jetzt beginnt ( einfach Datum eintragen) und bei den Zusätzen eintragen, dass die ersten x Monate mietfrei sind.
Das wäre ein einfacher Formulierungsvorschlag. Ein anwaltlicher Entwurf wäre auch nicht teuer; wenn Sie möchten, berate ich Sie dazu gerne.