Folgender Fall.
Eine GmbH ist Inhaber einer Wort- und Bildmarke welche beim DPMA (ohne Widerspruch) eingetragen ist.
Seit Eintragung werden unter dieser Wort- und Bildmarke Produkte vertrieben.
Die Gesellschaft hat einen Gesellschafter (100%) und einen separaten Geschäftsführer.
Gesellschafter ist kein Geschäftsführer.
Die Markenrechte sollen von dem Gesellschafter übernommen werden (wie es ursprünglich geplant war).
Wie wird dies konkret umgesetzt?
Reicht ein (Kauf)Vertrag vom Gesellschafter mit sich selber (Als Inhaber der Gesellschaft und neuer Markeninhaber)?
Wenn ja mit welchen Kosten sind zu rechnen?
Muss der Geschäftsführer involviert werden? Falls ja, in welchem Umfang?
Gibt es einen Kaufbetrag den man pauschal empfehlen kann, um zum späteren Zeitpunkt den Vorwurf geldwerter Vorteil auszuschließen?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Lieber Fragesteller,
vielen Dank für die Frage. Die Übertragung der Marke und den Erwerb (Kauf) der Marke vollzieht man - wenn keine Lizenzierung in Betracht kommt - über einen sog. Markenübertragungsvertrag. Die Marke ist nichtakzessorisch und kann auch ohne Übergang des Unternehmens übertragen werden (vgl. § 27 Abs. 1 MarkenG
). Nach dem Übergang kann der Rechtsnachfolger die Marke umschreiben lassen, um den Wechsel auch im Register nachzuvollziehen. Die Umschreibung im Register im kostenlos. Allerdings empfiehlt es sich, den Markenübertragungsvertrag von jemanden erstellen zu lassen, der damit häufiger zu tun hat. Welcher Kaufpreis anzusetzen ist, das hängt absolut vom Einzelfall ab. Das lässt sich erst beantworten, wenn diese bewertet wurde und genauere Angaben feststehen.
Rückfrage vom Fragesteller22. November 2019 | 08:58
Guten Tag Herr Maritzen.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Es geht nicht um eine Lizenzierung.
Wie beschrieben Verkauf / Übertragung der Marke.
Ich weise nochmal darauf hin, dass es einen Gesellschafter gibt der 100% Anteil hält und einen separaten Geschäftsführer.
Natürlich in meiner Ursprungsfrage bereits dargelegt.
Würden Sie bitte auch noch auf diese beiden Fragen einen (soweit an dieser Stelle möglich) eingehen:
Reicht ein (Kauf)Vertrag (Markenübertragungsvertrag) vom Gesellschafter mit sich selber (Als Inhaber der Gesellschaft und neuer Markeninhaber)?
Wenn ja mit welchen Kosten sind zu rechnen?
Muss der Geschäftsführer involviert werden? Falls ja, in welchem Umfang?
Diese habe ich bei Ihrer Antwort vermisst.
Bitte lassen Sie mich auch wissen was solch ein Übertragungsvertrag bei Ihnen kosten würden (wenigstens Ansatzweise).
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Ein schöner Tag für Sie.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. Dezember 2019 | 11:59
Schönen guten Tag,
vielen herzlichen Dank für die Nachfrage. Schreibe Ihnen dazu noch gesondert.