Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten, wie folgt.
Es müssen Vereinbarungen mit dem Bestatter getroffen werden, die genau Ihrem Anliegen entsprechen: Anpassung der Bestatterleistungen nach dem Tod nach den Vorgaben der Erben sind möglich. Und: Sollte der B in Insolvenz fallen ist das Sparbuch ohne Kürzungen des Guthabens von ihm an die Erben heraus zu geben.
Das Sparbuch ist mit diesen Absprachen insolvenzsicher. Man würde die Übergabe als Verpfändung des Guthabens für die Bestattungskosten beurteilen, die aber unter bestimmten Auflagen gelten soll. Derartige Vertragsabsprachen sind, wenn sie zu einem Zeitpunkt getroffen wurden, in dem sich noch keine Insolvenz des B abzeichnete, bestandskräftig und sind auch von einem Insolvenzverwalter zu beachten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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