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Übergabe Sparbuch als Sicherheit

4. August 2019 14:46 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Sparbuch als Sicherheit in der Insolvenz

Zu Lebzeiten sollen die Beerdigungskosten der M durch ein beim Bestatter (B) hinterlegtes
Sparbuch abgesichert werden.
Der anfängliche auf das Sparbuch eingezahlte Geldbetrag entspricht dem Angebot des B.
Die Erben wollen im Zeitpunkt des Todes /Beerdigung die Möglichkeit haben, den Umfang
der Bestatterleistungen - z.B. weniger Leistungen als im Angebot des Bestatters aufgeführt -
zu ändern.
Die Erben wollen weiterhin, z. B. im Falle einer Insolvenz des B, das Sparbuch ohne Kürzungen
des Guthaben zurück erhalten.
Fragen:
Welche (zusätzlichen) Vereinbarungen sollten die Erben mit dem B (bei Übergabe des
Sparbuches an B vereinbaren ?
Ist das Sparbuch insolvenzsicher bzw. gehört nicht zur Insolvenzmasse ?

4. Aug. 2019

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten, wie folgt.
Es müssen Vereinbarungen mit dem Bestatter getroffen werden, die genau Ihrem Anliegen entsprechen: Anpassung der Bestatterleistungen nach dem Tod nach den Vorgaben der Erben sind möglich. Und: Sollte der B in Insolvenz fallen ist das Sparbuch ohne Kürzungen des Guthabens von ihm an die Erben heraus zu geben.
Das Sparbuch ist mit diesen Absprachen insolvenzsicher. Man würde die Übergabe als Verpfändung des Guthabens für die Bestattungskosten beurteilen, die aber unter bestimmten Auflagen gelten soll. Derartige Vertragsabsprachen sind, wenn sie zu einem Zeitpunkt getroffen wurden, in dem sich noch keine Insolvenz des B abzeichnete, bestandskräftig und sind auch von einem Insolvenzverwalter zu beachten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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