Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch ich kann genau wie Sie nicht nachvollziehen, warum hier erst eine Anmeldung und dann eine Abmeldung vorzunehmen ist, für die eine beziehungsweise andere Person. Im Einzelnen:
Es ist sicherlich nicht Aufgabe der deutschen Behörden, darüber zu befinden, wenn nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist und kein Grund ersichtlich ist, warum diese zu Unrecht erworben wurde, was hier sowieso schon von vornherein ausscheidet.
Nichtsdestotrotz könnten natürlich dadurch, wenn noch eine türkische Staatsangehörigkeit neben der absolut vollwertigen deutschen Staatsangehörigkeit besteht Nachteile in der Türkei entstehen beziehungsweise in Bezug auf die Türkei.
Jedoch kann Sie keine deutsche Behörde dazu verpflichten, so vorzugehen, wie angegeben, aber es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir per E-Mail das Schreiben des deutschen Amtes zur Verfügung stellen könnten, dann kann ich mir dieses ansehen und Ihnen hier näheres darstellen. Das ist auch im Wege der kostenlos möglich Nachfragefunktion (siehe unten) möglich.
Zudem kann ich ebenfalls nicht erkennen, wie eine Anmeldung vorzunehmen ist und dann eine Abmeldung, der reicht letztere aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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