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Türkische Staatsangehörigkeit -Entlassung ohne Anmeldung? Kinder Türkisches Konsulat

2. Januar 2019 17:44 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, meine Frau ist durch Geburt (Abstammung) neben der deutschen ebenfalls türkische Staatsangehörige. Bei Ihrer Geburt waren beide Ihrer Eltern türkisch. Ihre Eltern haben Sie beim türk. Konsulat bis heute nicht angemeldet, in den 1990ern konnte man die Deutsche Staatsangehörigkeit wegen dem Asylgesetz? direkt annehmen, ohne den Türkisch Pass ablegen zu müssen. Die Eltern sahen es als überflüssig an, sie dort anzumelden, da Sie ja sowieso deutsch war!

Ich als ihr Mann bin aus der türkischen Staatang. schon seit über 10 Jahren ausgetreten und besitze nur noch die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Jetzt haben wir ein Schreiben vom Deutschen Amt erhalten, dass unsere Kinder ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit haben(Weil ja meine Frau ebenfalls durch Geburt nach türk. Recht türkisch ist?!). und es in Zukunft evtl. Nachteile geben kann?

Wir finden das absolut überflüssig und nutzlos. Haben uns bisher leider leider nie Gedanken darüber gemacht.

Man teilte uns mit, dass sich erst meine Frau beim türk. Konsulat NOCH anmelden muss, danach die Kinder und evtl . auch unsere Ehe usw usw. um dann erst im Nachhinein uns komplett abzumelden.
Das heißt, man möchte komplett alle Daten haben.. Finden wir langwierig und kostspielig und allein aus Datenschutzgründen sehr bedenklich!

Wir suchen einen einfacheren Weg: Es muss doch eine einfach Regelung beim türk. Konsulat geben?!
Da ich als Vater nur noch deutscher bin (auch vor der Ehe) t, könnte es doch bestimmt sein, dass man die Kinder nicht anmelden braucht beim Türk Konsul. , wenn auch Mutter nur noch deutsch ist.
Wir sind ggfs. bereit, meine Frau dort an und dann wieder abzumelden aber die Kinder möchten wir nicht.

Es muss einfachere Wege beim Türk. Konsul. geben, nach dem türkischen Recht, die Kinder dort austragen zu lassen ohne Anmeldung, da beide Elternteile dann evtl. Entlassen sind? Kinder alle unter 8 Jahre alt.


2. Januar 2019 | 18:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auch ich kann genau wie Sie nicht nachvollziehen, warum hier erst eine Anmeldung und dann eine Abmeldung vorzunehmen ist, für die eine beziehungsweise andere Person. Im Einzelnen:

Es ist sicherlich nicht Aufgabe der deutschen Behörden, darüber zu befinden, wenn nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist und kein Grund ersichtlich ist, warum diese zu Unrecht erworben wurde, was hier sowieso schon von vornherein ausscheidet.

Nichtsdestotrotz könnten natürlich dadurch, wenn noch eine türkische Staatsangehörigkeit neben der absolut vollwertigen deutschen Staatsangehörigkeit besteht Nachteile in der Türkei entstehen beziehungsweise in Bezug auf die Türkei.

Jedoch kann Sie keine deutsche Behörde dazu verpflichten, so vorzugehen, wie angegeben, aber es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir per E-Mail das Schreiben des deutschen Amtes zur Verfügung stellen könnten, dann kann ich mir dieses ansehen und Ihnen hier näheres darstellen. Das ist auch im Wege der kostenlos möglich Nachfragefunktion (siehe unten) möglich.

Zudem kann ich ebenfalls nicht erkennen, wie eine Anmeldung vorzunehmen ist und dann eine Abmeldung, der reicht letztere aus.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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