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Trennungsunterhalt - Zählen in meinem Fall folgende Einkünfte zu den 'Gehältern'?

| 4. April 2009 19:21 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Klatt

Guten Tag,

mir wurde gesagt, dass die Grundlage für die Berechnung des Trennungsunterhaltes die Gehälter der letzten 12 Monate seien.

Nun möchte ich Sie konkret fragen, was mit "Gehältern" gemeint ist?

Zählen in meinem Fall folgende Einkünfte zu den "Gehältern"?
- Rente aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit.
- Berufsunfähigkeitsrente einer Versicherungs AG
(3-monatl. ausgezahlt)
- eine Mieteinnahme

Mein Mann bezieht ein Gehalt (hier ist es einfacher zu verstehen), und er bekommt eine sog. Poolbeteilgung (wird von seinem Chef alle paar Monate ausbezahlt)
- zählt diese Poolbeteiligung auch zum Gehalt?

Haben Sie vielen Dank!
MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Frage lässt sich bereits in groben Zügen dergestalt beantworten, dass nicht auf "Gehalt" abzustellen ist, vielmehr die "Einkünfte" das entscheidende Kriterium bilden.

Für eine Miteinnahme bedeutet dies, dass diese hinsichtlich des Überschusses als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen betrachtet wird. Ausgaben für Instandhaltung, nicht umlagefähige Betriebskosten oder Kapitaldienst werden also in Abzug gebracht.

Auch Renten sind unterhaltsrechtlich normale Einkünfte und daher zu berücksichtigen.

Schließlich stellt auch die Poolbeteiligung ein Einkommen dar und ist wie alle anderen Prämien und leistungsbezogene Vergütungsbestandteile entsprechend bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klatt
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. April 2009 | 00:21

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