Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine genaue Unterhaltsberechnung ist hier nicht möglich, da bei Ihrer Frau ein Wohnwertvorteil zu berücksichtigen ist. Dazu kommt es auf die zu erzielende Miete für die Wohnung an.
Außerdem ist nicht klar, was Sie mit "Für 140.000€ Zins 2% 233,00€" meinen - wenn die Wohnung abbezahlt ist und Ihre Frau inzwischen schuldenfrei ist, kommt es nicht darauf an, was Sie gezahlt hat.
Dies vorausgestellt darf ich mitteilen, dass, wenn man den Wohnwertvorteil mit 500 EUR zugrundelegt, Ihre Frau einen Unterhalt von 664 EUR an Sie zahlen müsste. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz - die Differenz zwischen Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihrer Frau ist danach hälftig auszugleichen.
Setzt man den Wohnwertvorteil nur mit 400 EUR an, wären 596 EUR zu zahlen.
Eine verbindliche Berechnung dürfte also ungefähr auf einen Trennungsunterhalt von ca. 600 bis 650 EUR hinauslaufen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt