Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frau hat keinen Anspruch darauf, dass Sie aus dem Haus ausziehen. Es wird getrennt lebenden Eheleuten zugemutet, während der Trennungszeit in dem gemeinsamen Haus zu leben . Nur wenn die Zustände untragbar werden, Sie Gewalt gegen Ihre Frau oder Kinder anwenden oder ständig betrunken sind etc. kann Ihre Frau die alleinige Zuweisung des Hauses für sich beantragen.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsanwätin Constantas-Saamen
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