Sehr geehrte Ratsuchende,
während der Trennung werden Sie Unterhalt von Ihrem Mann erhalten.
Grundsätzlich besteht auch nach der Ehescheidung der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Aber dieser kann auch ausgeschlossen sein, wenn es sich um eine kurze Ehe gehandelt hat. Eine solche liegt vor, wenn seit der Heirat und der Zustellung eines Scheidungsantrages drei Jahre vergangen sind.
Ein Ausschluss kann sich auch daraus ergeben, dass Sie mit einem neuen Partner zusammenleben.
Trifft keiner dieser Punkte zu, werden Sie auch einen nachehelichen Unterhaltsanspruch haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Wie wird bei Rentner der Unterhalt berechnet.
Sehr geehrte Ratsuchende,
der Unterhalt ist die Hälfte der Differenz beider Renten.
In Ihrem Fall ist die Differenz der Nettobezüge 1.186,00 €. Der Unterhaltsanspruch beträgt dann rund 593,00 €.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg