Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst entnehme ich Ihrer Anfrage, dass Sie nicht als Käufer, sondern als Verkäufer gegen Paypal vorgehen möchten.
Sie sind leider kein Einzelfall. Dass Paypal häufig unseriös agiert und sich auf seine kundenfeindlichen (und m.E. in weiten Teilen unwirksamen) AGB beruft, ist bekannt. Gegen eine willkürliche Entscheidung dieser eBay-Tochter werden Sie aber ohne gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches nicht vorgehen können. Sofern Paypal dem Käufer den Kaufpreis erstattet hat, müssten Sie Ihren Anspruch auch nicht gegen Paypal, sondern gegen den Käufer geltend machen - es handelt sich ja schließlich um den Kaufpreiszahlungsanspruch aus dem Kaufvertrag. Sie sollten also den Käufer auffordern, den Kaufpreis zu zahlen, oder ihn darauf zu verklagen. Korrespondenz mit Paypal hilft Ihnen in diesem Fall nicht weiter und auch eine Klage wird nichts bringen, denn Paypal schuldet Ihnen kein Geld, sondern der Käufer.
Sofern Sie nicht als gewerblicher Verkäufer zwingend an Paypal gebunden sind, wenn Sie auf eBay verkaufen, kann ich Ihnen ansonsten nur empfehlen, darüber nachzudenken, ob Sie Paypal auch in Zukunft Ihre Zahlungsvorgänge anvertrauen möchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort in meiner Sache. Sie hilft mir bereits sehr weiter. Was Sie sagen habe ich verstanden.
Macht es ggfs. Sinn die Annahme der Rücksendung zu verweigern oder nach deren Annahme auf die Öffnung des Chassis gegenüber Paypal hinzuweisen, um die angekündigte Rückerstattung zu verhindern? Ich befürchte hier ggfs. dann 'doppeltem Schaden' zu erleiden. Ich frage deshalb, weil die Strategie mit der Nichtnannahme der Rücksendung vielfach durch Käufern die vom Käuferschutz gebraucht gemacht haben als erfolgreiche Strategie von Käufern kritisch bemängelt wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank für die Nachfrage.
Die Rücksendung müssen Sie nicht annehmen, denn der Artikel wurde von Ihnen verkauft und Sie stehen ja auf dem Standpunkt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht wirksam ist.
Dann gehen Sie natürlich das Risiko ein, dass der Käufer nachher Artikel UND Kaufpreis hat und Sie die Zahlung tatsächlich einklagen müssen.
Ich empfehle Ihnen, die Rücksendung anzunehmen um den Artikel sodann zu überprüfen. Dies stärkt Ihre Rechtsposition in Bezug auf Paypal, um eine Erstattung ggf. noch verhindern zu können, und in Bezug auf den Käufer, weil Sie dann im Streitfall beweisen könnten, dass der Artikel sich in vertragsgemäßem Zustand befindet.
Erstattet Paypal dem Käufer den Kaufpreis und können Sie diesen nicht beim Käufer beitreiben, besteht im Übrigen die Möglichkeit, PayPal auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt