Einen am 4.März 2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossenen Mobilfunktarif MagentaMobil Speedbox S habe ich am 22. Januar 2024 außerordentlich zum 1. Februar 2024 gekündigt, weil ich den Vertrag wegen Umzugs ins Augustinum Bad Neuenahr nicht mehr nutzen konnte. Das Augustinum hat eine eigene Anlage und die Benutzung von fremden Routern untersagt. Laut Vertrag ist dieser zur ausschließlichen Nutzung in Mobilfunk-Routern. Nun stellt sich die Telekom auf den Standpunkt, dass ich den Tarif uneingeschränkt weiter nutzen konnte, was ja aber nicht der Fall ist. Beschwerden wurden entweder gar nicht bzw. mit Mahnungen beantwortet oder mit widersprüchlichen Aussagen (17. April 2025) und nicht funktionierendem Link. In einer Mail vom 16. werde ich aufgefordert, den Betrag von 127,85 innerhalb von 10 Tagen zu überweisen, sonst würde die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben und ein gerichtliches Mahnverfahren könne auf mich zukommen. Am 17. April teilt mir die Beschwerdestelle mit, dass eine Rechnung vom 10.4. über 4,00 die Schlussrechnung darstellt und mit dem Ausgleich dieses Betrags das Vertragsverhältnis vollständig abgeschlossen ist. Es wird auch immer auf das Kundencenter verwiesen, in dem dieser Vertrag aber nicht aufgeführt ist. Was soll ich nun machen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Da die Telekom Ihnen widersprüchliche Informationen gegeben hat und es Unklarheiten über den Vertragsstatus gibt, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
1. Schriftliche Bestätigung anfordern: Fordern Sie von der Telekom eine schriftliche Bestätigung über den aktuellen Status Ihres Vertragsverhältnisses und die angeblich ausstehenden Beträge. Verweisen Sie auf die Mitteilung der Beschwerdestelle, dass die Rechnung vom 10. April die Schlussrechnung darstellt.
2. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, E-Mails und Mitteilungen, die den Verlauf Ihrer Kommunikation mit der Telekom dokumentieren. Dies kann hilfreich sein, falls es zu einem rechtlichen Verfahren kommt.
3. Widerspruch einlegen: Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein und verweisen Sie auf die widersprüchlichen Informationen, die Sie erhalten haben. Fordern Sie eine Klärung der Angelegenheit.
4. Schlichtungsverfahren: Erwägen Sie, ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten. Dies ist ein kostenloser Weg, um Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern zu klären.
5. Inkassounternehmen: Sollten Sie Post von einem Inkassounternehmen erhalten, widersprechen Sie der Forderung schriftlich und legen Sie dar, dass die Angelegenheit noch ungeklärt ist.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte schriftlich festhalten und Kopien aller Korrespondenz aufbewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller23. April 2025 | 11:35
Was den Vertragsstatus betrifft, sind die Angaben nicht widersprüchlich, nur zu den Forderungen im einzelnen. Ist denn nun der Vertrag bis zum normalen Ablauf im März 2025 Gültig, obwohl ich ihn nicht nutzen konnte, also auch keine Leistung geliefert wurde?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. April 2025 | 12:45
Der Vertrag wäre dann wirksam zustande gekommen, aber es bestünde kein Vergütungsanspruch gegen Sie, wenn keine Leistung geliefert wurde
Ergänzung vom Anwalt25. April 2025 | 10:42
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne ergänze ich nochmals meine Antwort zu Ihrem Fall:
Wenn es technisch gesehen möglich ist, dass der Anbieter Ihnen die Leistung am neuen Wohnort bereitstellt und Ihnen dies auch ausdrücklich anbietet, besteht eine Vergütungspflicht. Der Umstand, dass das Augustinum die Nutzung von eigenen Routern untersagt, wäre hierbei unbeachtlich.