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Telefonmasten auf Privatgrundstücken

27. Januar 2019 22:56 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wie kann ich eine Nutzungsgebühr oder Grunddienstbarkeit für die auf meinem Grundstücken befindlichen Telekommasten erreichen, insbesondere wenn die Telekom bisherige Anfragen ignoriert hat?

Sie sollten einen Anwalt beauftragen, um die Telekom zur Beseitigung der Masten aufzufordern oder eine Berechtigung für deren Existenz zu erfragen. Ein Anwaltsschreiben wird wahrscheinlich nicht ignoriert. Nach Überprüfung der Antwort der Telekom könnte im Verhandlungswege eine Nutzungsgebühr für die weitere Inanspruchnahme des Grundstücks erreicht werden. Eine Grunddienstbarkeit wäre jedoch unvernünftig, da sie den Wert des Grundstücks mindert.

Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,

wir besitzen 2 Grundstücke, auf denen jeweils Telekommasten aufgestellt sind. Unsere Grundstücke befinden sich in Waldkraiburg /Bayern und bei beiden ist keine Grunddienstbarkeit oder Nutzungsrecht eingetragen.
Bei Grundstück 1 handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück, für das ein Hausanschluss seitens Telekom erstellt wurde. Das Einfamilienhaus wurde Mitte 2017 fertiggestellt, der Hausanschluss 15 Monate nach Antragstellung endlich getätigt. Nicht zuletzt aufgrund der gesamten beruflichen Probleme (ich bin selbständig als Softwareentwickler und auf ein funktionierendes Internet angewiesen) haben wir von der Telekom eine Entschädigung in Form einer Grundbucheintragung verlangt. 2 Forderungsschreiben wurden von der Telekom einfach ignoriert.
An diesem Telefonmasten hängen unter anderem auch noch ein Ausflugslokal und 5 Privathaushalte dran. Wir haben Entschädigung gefordert oder den Abbau des Mastens.

Bei Grundstück 2 handelt es sich um ein älteres Grundstück, das sich im Familienbesitz befand, deren Besitzverhältnisse jedoch zum Jahresende 2017,mit Vertrag 2018 festgelegt, aufgeteilt worden. Die Telekom wurde über die neuen Besitzverhältnisse im September 2018 mit Auzug aus dem Noterakt informiert.
Auf dem Grundstück befindet sich ebenfalls ein Telekommast im Privatbereich, dieser Masten versorgt 8 Privathaushalte und 1 Ausflugslokal. Hinzu kommt, dass bei dem alten Grundstück vor 2 Monaten einfach ohne unseres Wissens und ohne Einholung unserer Erlaubnis einfach Grabungsarbeiten stattfanden. Fotos von der aufgegrabenen Stelle liegen vor.

Unsere Frage nun, we können wir vorgehen, dass wir die Eintragung der insgesamt 2 Masten (1 auf altem Grundstück und 1 auf neuem Grundstück) gegen eine Nutzungsgebühr oder Grunddienstbarkeit erreichen? 2 Schreiben an den Vorstand der Telekom per Einschreiben am 25.10.2018 und 04.12.2018 wurden einfach ignoriert.

Besten Dank für Ihre Antwort, mit besten Grüssen
J. und S. P.

27. Januar 2019 | 23:40

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für die Nutzung dieses Portals und Ihren interessanten Sachverhalt. Ich glaube nicht, dass Sie in dieser Sache ohne Anwalt weiterkommen und biete Ihnen hiermit gerne meine Dienste an.

Mailen Sie mir hierzu gerne an neumann@port7.de oder rufen mich unter 0176 61483681 an und wir besprechen alles Weitere. Ich bin Rechtsanwalt in Münster und auf das Immobilienrecht spezialisiert. Meine dankbarsten Mandanten bislang kommen aus Bayern. Meine ersten Berufserfahrungen durfte ich in einem bayerischen Notariat sammeln, bei Dr. Giehl und Braun in Erlangen.

Sofern die Telekom kein Recht hat, die Masten auf Ihrem Grundstück zu betreiben, können Sie in der Tat deren Beseitigung aufgrund Ihres Eigentums gem. § 1004 Abs. 1 BGB verlangen und die Telekom entsprechend verklagen. Die Telekom dürfte aber - auf welcher Basis auch immer, ob gem. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) oder einer altrechtlichen Dienstbarkeit - sicherlich irgendeinen Rechtsgrund haben, den es zu finden und zu hinterfragen gilt.

Ich würde daher als Ihr Anwalt mit Ihrer Vollmacht die Telekom zunächst unter Fristsetzung zur Beseitigung der Masten auffordern oder Bekanntgabe einer etwaigen Berechtigung. Ein solches Anwaltsschreiben wird nicht ignoriert. Die Antwort gilt es dann zu überprüfen. Im Verhandlungswege lässt sich dann eventuell tatsächlich eine Nutzungsgebühr für die weitere Inanspruchnahme Ihres Grundstücks erreichen.

Eine Belastung Ihres Grundstücks hingegen, wie in Ihren Schreiben an die Telekom verlangt, wäre unvernünftig. Grunddienstbarkeiten mindern den Wert eines Grundstücks. Die Telekom dürfte Ihr Schreiben daher schlichtweg nicht verstanden haben, da ein solches Begehren nicht nachvollziehbar ist. Ebenso wie keiner freiwillig eine Grundschuld ins eigene Grundbuch eintragen lässt, bittet man auch nicht um Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Eine Nutzungsgebühr der Telekom zu Ihren Gunsten lässt sich durch eine Eintragung in Ihr Grundbuch schlichtweg nicht absichern.

Mehr dazu gerne im Rahmen eines Mandates.

Beste Grüße und bis demnächst

Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

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