Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Bezüglich des von Ihnen vorgestellten Sachverhaltes ist es relevant, wie die Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wurde, ob es also Einschränkungen hinsichtlich der von Ihnen geschilderten Nutzungsanteile gibt. Sollte die Dienstbarkeit uneingeschränkt formuliert sein, ist eine juristische Handhabe schwierig.
Wenn Ihr Grundstück durch die Neuerrichtung eines Strommasten und eines Fundamentes mit der Grundfläche 6 x 6 m stärker beeinträchtigt wird, als das zuvor der Fall war, ist Ihnen zu raten, wegen eines eventuellen finanziellen Ausgleichs als vergleichsweise Lösung an die Bahn heranzutreten.
Sollten Sie die Versetzung des Masten grundsätzlich verweigern, ist der Versuch der gerichtlichen Durchsetzung der Dienstbarkeit durch die DB AG zu erwarten.
Ob im Falle eines derartigen Rechtsstreits Ihre Rechtschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, ist von dem Leistungsspektrum Ihrer Rechtschutzversicherung abhängig. Um dieses zu erfragen, rate ich Ihnen, unter Vorstellung des geschilderten Sachverhalts eine Deckungszusage anzufordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben, weitergehende Antworten bedürfen einer Einsicht des Grundbuches und können im Rahmen dieses Forums nicht geleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt