Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst gilt der vereinbarte Preis, soweit eine solche Vereinbarung vorliegt. Daher müssten die Rosen zumindest billiger als 3 EUR pro Stück kosten. Allerdings werden Sie Schwierigkeiten haben, die Aussage des Geschäftsführers am Telefon zu beweisen.
Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, ist zu fragen, welchen Preis die Parteien vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt geregelt hätten. Anknüpfungspunkt dabei ist der übliche Preis für Leistungen dieser Art.
Es ist also zu fragen, was dieser Service in anderen Hotels mit einem vergleichbaren Leistungsangebot kostet. Dieser dürfte sich von Preisen in einem Blumenladen unterscheiden.
Ob 3 EUR in diesem konkreten Fall angemessen sind, vermag ich nicht zu beurteilen.
Des Weiteren dürften die gelieferten Rosen mangelhaft gewesen sein, da der größte Teil von ihnen bereits nach einem Tag verwelkt ist. Daher stünde Ihnen ein Recht auf Minderung des Kaufpreises zu. Dazu hätten Sie den Verkäufer aber zunächst zur Nacherfüllung auffordern müssen im Rahmen einer Reklamation. Da Sie davon keinen Gebrauch gemacht haben, steht Ihnen ein Minderungsrecht nun nicht mehr zu.
Sie können die Bezahlung der Rechnung also nur insoweit verweigern, als die Bestellung von Rosen in anderen vergleichbaren Hotels billiger zu haben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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