Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Ansicht des Amtsgerichtes ist richtig.
Die Verteilung des Versteigerungserlöses beschränkt sich in der Teilungsversteigerung auf die Begleichung der Verfahrenskosten (§ 109 I ZVG
) und Verteilung des Überschusses auf die durch Zahlung zu deckenden Rechte Dritter, die nach § 10 ZVG
Anspruch auf Befriedigung aus dem Grundstück haben (§109 II ZVG
). Der den bisherigen Grundstückseigentümern zufallende Erlösüberschuss bleibt unverteilt, es sei denn alle Teilhaber geben eine übereinstimmende Erklärung hinsichtlich der Auszahlung ab.
Wenn ich Sie verstehe, lastet noch auf dem ganzen Grundstück eine valutiertes Darlehen bzw. Grundschuld in Höhe von 62.000,-- EUR, so dass bei der Abgabe eines Gebotes von 55000,-- EUR und nicht Bestehenbleiben der eingetragenen Grundschuld ein Übererlös an Sie bzw. Ihre geschiedene Ehefrau zu verteilen sein wird.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Falls ich Sie mißverstanden
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hermes,
meine Frage haben Sie nicht korrekt beantwortet. Ich weiß
natürlich, dass der Erlös zwischen mir und meiner Exfrau
aufgeteilt wird. Ich möchte wissen, in welche Einzelbeträge.
Das valutierte Darlehen aus der Grundschuld beträgt 62 000 €.
Bei Zuschlag zahle ich das Meistgebot von 55 000 € und zahle
auch das valutierte Darlehen von 62 000 €, um die Grundschuld
abzulösen. Mir geht es darum, zu wissen, ob ich die 55 000 €
alleine erhalte, weil meine Exfrau die Schulden aus dem valutierten Darlehen von 62 000 € hatte.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre Frage habe ich korrekt beantwortet. Zur Klarstellung nochmals: Wenn Sie als bisheriger Miteigentümer das Grundstück ersteigern, besteht häufig die falsche Vorstellung, dass Sie den auf sich entfallenden Erlösanteil im Verteilungstermin nicht zu zahlen brauchen. Dies ist falsch, weil der gesamt Übererlös allen bisherigen Miteigentümern gemeinsam zusteht und eine Aufteilung in bestimmte Erlösanteile für die einzelnen Miteigentümer nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Miteigentümer möglich ist. Rein rechnerisch stehen Ihnen aber Ausgleichsansprüche in Höhe von 89500,-- EUR abzüglich der Verfahrenkosten, die sich aus dem für Ihre Frau valutierten Darlehen in Höhe von 62000,-- und der Hälfte des Meistgebotes zusammensetzen; de facto steht Ihrer Frau somit kein Übererlös zu, sondern Ihnen die 55.000,-- EUR.
Mit besten Grüßen
Entschuldigen Sie, hier wurden wichtige Worte vergessen. Es muss heissen: Wenn ich Sie richtig verstehe, lastet noch auf dem ganzen Grundstück ein valutiertes Darlehen bzw. Grundschuld in Höhe von 62.000,-- EUR, so dass bei der Abgabe eines Gebotes von 55000,-- EUR und nicht Bestehenbleiben der eingetragenen Grundschuld ein Übererlös an Sie bzw. Ihre geschiedene Ehefrau nicht zu verteilen sein wird.
Zur weiteren Ergänzung: Im Verteilungstermin steht Ihnen ein Anspruch gemäß hälftigem Miteigentumsanteil rein rechnerisch in Höhe von 27500,-- EUR zu.
Diese Materie ist sehr komplex, falls Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.