Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Es stellt sich die Frage, ob es Rechtlich möglich ist, eine solche Konstellation aufzubauen und eine Baunutzungsänderung zu beantragen, da es schwerlich möglich ist, die Geschäftsräume klar zu trennen, da sie auf alle Stockwerke des Hauses verteilt sind und auch Durchgänge in andere private Räume bieten."
Wenn die Geschäftsräume bestimmbar sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, sollte das Vorhaben auch zu verwirklichen sein.
Wesentliche Vorfrage ist ja zunächst einmal, ob das örtliche Bauamt eine Umnutzung angesichts des konkreten Vorhabens überhaupt genehmigen würde.
Dazu kommt es wesentlich auf die bauplanungsrechtliche Bewertung Ihres Vorhabens durch die Baubehörde an und wo sich diese Räume bauplanungsrechtlich befinden.
In einem reinen Wohngebiet wird das Vorhaben z.B. kaum zulassungsfähig sein, wenn es sich nicht als eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 13 BauNVO
(Baunutzungsverordnung) bewerten lässt. Daran würde auch die Genehmigung durch den Vermieter nichts ändern, da die Baubehörde die Entscheidung über die Umnutzung zu treffen hat und nicht der Vermieter.
Frage 2:
"Trifft hier das BGH Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
ebenfalls zu?"
Nein.
Da der Vermieter doch nach Ihrer Schilderung mit der gewerblichen Nutzung einverstanden ist, geht es hier vielmehr um die Frage, ob Ihr Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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