1. ich war fast 1,5 Jahre AU (psychische Erkankung) in der PKV und habe tagegeld bekommen. Jetzt will ich in die GKV wechseln (statuswechsel von selbständig in AN)
Sollte ich jetzt wieder AU werden, wird dann der vorherige Zeitraum mitberücksichtigt um eine BU (78 Wochen) feststellen zu könne?
Oder beginnt dann die 78 Wo frist beim wechsel zur gkv neu zu laufen...?
Was muss ich beachten?
2. Befreiung
ich habe mich vor 15 jahren mal bei der GKV in Hannover befreien lassen, wegen unterschreiten der Jaeg
Wenn ich jetzt als AN in Berlin pflichtig werde, meint die GKV dass das gar nicht abgefragt wird. die können sogar per telefon die mitgleidschaft aufnehmen.
Die PKV hätte mit wechsel auch kein problem. ..
Krankengeld wird nach § 48 SGB V
grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen.
Bei einem Wechsel in die gesetzliche Kasse würde dieser Zeitraum und die gesamte Krankenhistorie für eine Einschätzung der Berufsunfähigkeit selbstverständlich miteinbezogen, da eine Begutachtung unabhängig der Kassenzugehörigkeit stattfinden muss.
Bitte beachten Sie auch, dass für eine Rückkehr in die GKV Ihr Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. 2012 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 50.850 Euro.
Eine Rückkehr in die GKV ist für Angestellte und Selbstständige jedoch auch nur dann möglich, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie daher beruhigt wechseln, auch wenn Sie sich damals haben befreien lassen.