Hallo,
ich habe im Januar 2007 einen VHS-Kurs bei der VHS Köln gebucht. Dieser Kurs sollte im April 2007 stattfinden. An dem Tag des Kurses fand ich mich in der VHS ein und habe am Eingang nach dem entsprechenden Raum gefragt. Als Auskunft bekam ich, dass der genannte Kurs leider kurzfristig ausfallen musste. Als aber am 15.05.2007 dennoch die Gebühr (121 Euro) für diesen Kurs eingezogen wurde, habe ich die VHS kontaktiert und bekam als Antwort, dass der Kurs wie geplant stattgefunden habe... Da ich den Namen der Person, die mir die wohl falsche Auskunft gegeben hat, nicht nennen konnte, wollte man mir auch nicht mehr die Gebühr erstatten. So möchte ich nun eine Klage zur Erstattung (+?) der Gebühren einreichen. Leider habe ich keine Kenntnisse über Anwaltskanzleien in Köln und suche daher über diesen Weg einen Anwalt, der für mich diese Klage einreichen würde bzw. ein Schreiben an die VHS Köln aufsetzt. Da meine verfügbare Zeit begrenzt ist, müsste die Kommunikation mit mir über Internet und Postweg gehen. Oder am Wochenende auch persönlich. Deckung durch Rechtsschutzversicherung vorhanden. Bitte um Antwort, mit freundlichen Grüßen
Tobias Schmitt
gerne vertrete ich Sie in dieser Angelegenheit und schreibe die Gegenseite für Sie an.
Ob letztlich eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, möchte ich an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen - ich bitte Sie, mich diesbezüglich morgen einmal anzurufen bzw. per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.