Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sturz Schnee und Eis Schmerzensgeld

28. September 2022 11:10 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


14:26

Hallo, ich hatte ja schonmal eine Frage zu diesem Thema gehabt. Mein Mann ist ja auf einem öffentlichen Gehweg voller Schnee gestürzt weil der nicht geräumt war. Er kam ins Krankenhaus, Oberschenkelhalsbruch, OP gehabt. Unter dem Schnee befand sich Eis von einer Wärmepumpe her die nicht ausreichen Abstand hatte zum Bürgersteig. Konnte mein Mann ja nicht sehen weil ja Schnee drüber war. Nun bestreitet die Gegenseite alles. Dass da Eis unterm Schnee war. Habe Fotos gemacht die das beweisen. Mein Mann, 68 J., hätte mit seinen kleinen Vorerkrankungen nicht spazieren gehen dürfen. Er hätte die Gefahr erkennen müssen. Das er mit Stöcke ging einfach alles. Und deswegen ständ ihm kein Schmerzensgeld zu. Die haben alles in Frage gestellt, dass er Physiotherapie bekam, dass er einen Dauerschaden jetzt hat. Das unsere Wohnung eine Treppe hat da wir auf 2 Etagen wohnen, kam mein Mann am Anfang nicht hoch. Er wäre alleine schuld am Sturz. Es gab auch einen Zeugen der schon zugunsten von uns ausgesagt hatte. Meinen Sie die Gegenseite hat Erfolg?
MfG

28. September 2022 | 11:41

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Gegenseite stützt sich offensichtlich auf ein sogenanntes Mitverschulden, vergleiche

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. [...]."

Das kann sogar dazu führen, dass ein Schadensersatz zu 100 % nicht möglich ist.

Das mit den Vorerkrankungen ist grundsätzlich unbeachtlich, da der Geschädigte nach Recht und Gesetz zurückzunehmen ist, wie er ist, es sei denn, es war gefährlich, mit diesen Vorerkrankungen auf die Straße zu gehen, also bei Schnee und Eis.

Ich würde da also weitermachen und gegebenenfalls anwaltlich vorgehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 28. September 2022 | 12:33

Es war nicht gefählich für ihn auf die Straße zu gehen. Die Gegenseite hat versäumt zu kehren oder zu streuen. Sie hat sogar eine Geldstrafe vom Ordnungsamt bekommen wegen nicht gestreut und nicht gekehrt. Dann hat er gute Chancen oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2022 | 14:26

Sehr geehrter Fragesteller,

richtig, dann sind die Chancen gut, zumal auch ein Bußgeld verhängt wurde, wegen des Unterlassens des Streuens/Räumens. Sollte die Gegenseite nicht einsichtig sein, so schalten Sie am besten einen Anwalt vor Ort ein, der die Sache geltend macht.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3171)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER