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Studiengebühr für Privathochschule

17. Januar 2006 16:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn (22 J.) hat im Juni 2005 die Fachhochschulreife erlangt und sich postwendend ohne jede Beteiligung meinerseits an einer privaten Fachhochschule mit 600€ Studiengebühr pro Monat im Fach BWL eingeschrieben, wo er seit Sept. 2005 studiert; jetzt verlangt er von mir, ich solle ihm anteilig mit der Mutter (von mir geschieden, auch leistungsfähig und mit der ganzen Sache einverstanden) nicht nur den monatlichen "Grundbedarf" von 640€ bezahlen, sondern zusätzlich diese Studiengebühr.

1.
Bin ich tatsächlich in diesem Ausmaß unterhaltspflichtig?

2.
Wie kann ich diesen Anspruch zur Finanzierung der privaten Hochschule abwehren, schließlich kann man BWL auch an einer staatlichen studieren?

3.
Kann ich von meinem Sohn verlangen, daß er die Gebühren über ein von der Hochschule speziell angebotenes Darlehen finanziert (Zinsen dann evtl. Sonderbedarf)?

17. Januar 2006 | 17:28

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann nicht abschließend ohne genaue Kenntnis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beantwortet werden.

Ihr Sohn hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Studiengebühren zusätzlich zu verlangen. Diese Gebühren erhöhen regelmäßig den Unterhaltsbedarf (sog. Mehrbedarf). In einem vergleichbaren Fall wurde ein unterhaltspflichtiger Vater im Wege einer Abänderungsklage zur Zahlung eines erhöhten Kindesunterhalts verurteilt, weil sein Sohn unbedingt im Ausland studieren wollte (OLG Hamm v. 1.3.1994 – 13 UF 435/93 ).

In Ihrem Fall müsste also Ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden, da Ihnen auch ein sog. Selbstbehalt nach Abzug des Unterhalts zusteht. Auch müsste ermittelt werden, in welchen Verhältnissen Ihr Sohn aufgewachsen sind.

Sollten Sie nicht zur Zahlung des erhöhten Unterhalts in der Lage sein, müsste Ihr Sohn ein Hochschuldarlehen aufnehmen. In den meisten Fällen können Studenten ein solches Darlehen erst dann beantragen, wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht zur Übernahme der Kosten in der Lage sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt

www.kanzlei-glatzel.de


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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