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Stromanbieter Kündigung

| 8. Januar 2013 19:13 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Conzen

Ich habe einen Stromvertrag bei einem Stromanbieter (04.01.2012) abgeschlossen. Zeitraum ab 01.04.2012
Vertragslaufzeit: 12 Monate; Tarif Bonus 12
Preisgarantie/fixierung: 12 Monate
Kündigungsfrist: 8 Wochen vor Ende der Laufzeit

Ich habe am 17.12.2012 eine schriftliche "Ordentliche Kündigung" zum 31.03.2013 per Einschreiben mit Rückschein (Empfangsbestätigung durch almado 20.12.2012) ausgesprochen.

Nun kam am 02.01.2013 eine Mail von meinem Versorger das meine Kündigung zum 14.01.2013 eingegangen und bestätigt wird.
Dies wurde auch bereits an meinen Grundversorger mitgeteilt.

Damit will der Versorger offenbar erreichen das ich meinen 12-Monatsvertrag nicht
erfülle, da in den Vertragsbedingungen ein "Bonus" (Neukunde 25% auf den Rechnungsbetrag) verlieren würde.

Ich habe mit einer Mail (03.01.2013) dem Kündigungstermin wiedersprochen.
Reaktion des Stromversorgers (04.01.13): "Eine nachträgliche Änderung des Kündigungstermin ist nicht möglich" ! ???
Erneuter Wiederspruch durch Mail (04.01.13) durch meine Person.

Seit her keine Reaktion vom Stromversorger !

Frage:
Wie kann ich mein Recht auf Vertragserfüllung durchsetzen bzw. geltend machen ?
Wird mir der Strom abgeschaltet zum 14.01.13 wenn ich nicht beim "Grundversorger"
einen Vertrag unterzeichne ! ?


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wie kann ich mein Recht auf Vertragserfüllung durchsetzen bzw. geltend machen ?

Sie könnten Leistunklage erheben, mit dem Antrag, dass Sie von ihrem Stromanbieter bis zum Ende der Kündigungsfrist mit Strom beliefert werden.

Ebenso könnten Sie Feststellungsklage erheben, mit dem Antrag, dass festgestellt wird, dass der Vertrag durch die Kündigung erst zum 31.03.2013 endet.

Problem ist jedoch, dass bis es zu einem Urteil in I. Instanz kommt, sich die Sache durch Zeitablauf erledigt hat. Dies wird Ihnen daher nicht unbedingt weiterhelfen.

Da der Vertrag nach Ihrer Schilderung allerdings erst zum 31.03.2013 gekündigt wurde, müsste Ihnen der Stromversorger dennoch den Bonus einräumen, da der Stromversorger einseitig vertragsbrüchig geworden ist, in dem er Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr mit Strom versorgt.

Ebenso müsste Ihnen der Stromversorger den Schaden ersetzen, der Ihnen durch einen höheren Tarif beim Grundversorger entsteht.

Ich empfehle Ihnen daher nochmals den Stromversorger auf diesen Umstand hnzuweisen, dass er verpflichtet ist, Sie bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit Strom zu beliefern, und dass Sie andernfalls Schadensersatz geltend machen werden.

2.
Wird mir der Strom abgeschaltet zum 14.01.13 wenn ich nicht beim "Grundversorger"
einen Vertrag unterzeichne?

Nein, Sie werden automatisch vom Grundversorger mit Strom beliefert. Der Grundversorgungstarif ist jedoch meistens deutlich teurer als andere Tarife.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Conzen
(Rechtsanwalt)


Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf

0211 / 699 90 699
0211 / 699 90 691
mail: info@ra-conzen.de
web: www.ra-conzen.de

Bewertung des Fragestellers 10. Januar 2013 | 05:39

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