Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Streitiges Mahnverfahren sinnvoll oder zu riskant?

| 11. Juli 2006 12:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Hallo liebe Rechtsberater,
Ich bin Kunstmalerin und habe Ende letzten Jahres nach telefonischer Bestellung einem Kunden insgesamt 3 individuell angefertigte Bilder in 2 Teillieferungen zugesandt.
Gesamtbetrag 340 Euro.
Die Zahlungserinnerungen gingen im Februar 2006 raus.
Nach vielen Ausreden und haarsträubenden Geschichten (alles per e-Mail) hat der Käufer letztendlich behauptet die Bilder im Auftrag eines Bekannten bestellt zu haben...
Original Wortlaut dieser E-mail:

Hallo Frau XXX,

vielleicht hätte ich vorher schon mit offenen Karten Ihnen gegenüber spielen sollen.

Ich habe diese Bilder im Auftrag von einem Bekannten gekauft und Sie Ihm gegeben..., soweit ist das richtig und ich übernehme auch die volle Verantwortung dafür.

Leider habe ich bis heute keine Geld erhalten. Gut..das nicht Ihre Sache..verstehe ich auch. Ich möchte Sie trotzdem bitten, mich diese Sache klären zu lassen. Ich bekomme zum 01.04.2006 meinen Sparvertrag ausgezahlt, so dass ich dann den Schaden erstmal bezahlen kann. Vorher geht es bei mir wahrscheinlich nicht.

XXX

Sollte ich trotzdem schon vorher Geld erhalten, werde ich das Geld natürlich gleich überweisen.

Ich möchte auch trotzdem für alle Unannehmlichkeiten entschuldigen. Jedenfalls habe ich aus der Sache gelernt.

Sollten Sie trotzdem erwägen, weitere Schritte einzuleiten, bitte..ich kann es im Augenblick nicht ändern und werde auch wie gesagt, die Verantwortung dafür übernehmen.


mfG XXX
____________________________

Als dieses Versprechen nicht eingehalten wurde, habe ich im Juni das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Der Schuldner hat Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Bei Zahlung von 87 Euro wird der Rechtsstreit beim Amtsgericht abgegeben.
Wie sind die Aussichten auf Erfolg?
Kann es sein, dass der Schuldner einen Offenbarungseid (oder wie auch immer das heißt..) geleistet hat und ich somit keine Chance habe an mein Geld zu kommen?
Kann ich das in Erfahrung bringen?
Nützen mir diese e-mails etwas?
Ich habe bei Ausfüllen des Formulars versehentlich das falsche Amtsgericht eingetragen (bezüglich des Rechtsstreites)und müsste daher eine Verlegung zum zuständigen Gericht beantragen.
Kann das zusätzliche Probleme mit sich bringen?
Es mag sein, das der Streitwert zu gering ist um solch ein
Aufheben davon zu machen. Andererseits fühle ich mich so ungerecht behandelt, dass ich ungern nachgeben möchte.
Aber dieses Sinnen auf Gerechtigkeit soll auch kein teures, sinnloses Unterfangen werden.
Über eine konkrete Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ach ja, kann ich die Kosten dieser kleinen Rechtsberatung dem Schuldner aufbürden?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage beantworte ich unter besonderer Beachtung des Hinweises des Kollegen, der meine Zustimmung findet und in Anbetracht Ihres Einsatzes wie folgt:

Wie sind die Aussichten auf Erfolg?

- Gut bei Nachweis eines Vertrages und Fälligkeit der Leistung.

Kann es sein, dass der Schuldner einen Offenbarungseid (oder wie auch immer das heißt..) geleistet hat und ich somit keine Chance habe an mein Geld zu kommen?

- Nicht bekannt, da Name des Schuldners nicht bekannt. Sofern Forderung tituliert, kann der Anspruch 30 Jahre verfolgt werden.

Kann ich das in Erfahrung bringen?

- Ja, beim zuständigen Amtsgericht

Nützen mir diese e-mails etwas?

- Ja, Beweis des Vertrages bzw. der Erfüllung

Ich habe bei Ausfüllen des Formulars versehentlich das falsche Amtsgericht eingetragen (bezüglich des Rechtsstreites)und müsste daher eine Verlegung zum zuständigen Gericht beantragen.
Kann das zusätzliche Probleme mit sich bringen?

- Nein, in der Regel nicht.

Ach ja, kann ich die Kosten dieser kleinen Rechtsberatung dem Schuldner aufbürden?

- Ja, aus dem Gesichtspunkt des Verzuges.

Mit freundlichen Grüßen

J. Dehe
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Kurz, präzise und verständlich.
Vielen Dank! :-)

"