Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt zwar einen Schutzstreifen von 100 Metern, in diesem sind aber nur rauchen, Feuer und offenes Licht verboten. Einen Streifen, um den Wald, der von Vegetation freigehalten werden muss, gibt es nicht. Bei dem Streifen, auf dem Sie die Büsche entfernt haben, ist zunächst zu klären, ob dieser auf dem, von Ihnen gemieteten, Grundstück liegt oder zum dahinter liegenden Grundstück gehört. Im einen Fall müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter auseinandersetzen, im anderen Fall haben die Eigentümer des dahinter liegenden Grundstücks einen Schadenersatz und Unterlassungsanspruch gegen Sie. Sie dürfen nur direkt an der Grundstücksgrenze das abschneiden, was auf Ihr Grundstück rüber wächst, aber keine Büsche vom dahinter liegenden Grundstück entfernen.
Wegen des Hängers kommt es nicht auf dessen Länge sondern auf dessen Breite an. ein 7 m langer Anhänger kann durchaus auf einem 3 Meter breiten Weg an den Bungalows vorbei geschoben werden, wenn er schmaler als 3 Meter ist.
Wenn dabei etwas beschädigt wird, dann müssen Sie dies Ihrem Vermieter melden. Dieser muss dann die Mietsache wieder in Ordnung bringen. Danach kann er dann versuchen, das Geld von den Eigentümern oder Nutzern des hinteren Bungalows zurück zu holen.
Fahrräder dürfen Sie nicht auf dem Weg abstellen, wenn dieser dadurch so verengt wird, dass der Anhänger oder ein anderes Fahrzeug nicht durchgeschoben werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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