die Zufahrt auf dem von mir neu erworbenen Grundstück wurde bisher von meinem zukünftigem Nachbar (mit Erlaubnis des bisherigen Eigentümers) gelegentlich genutzt, indem er diese mit seinem Traktor inkl. Anhänger befahren hat, in der Zufahrt gehalten und von dort aus das auf dem Anhänger geladene Holz in dem auf seinem Grundstück befindlichem Schuppen verbracht hat.
Der Nachbar hat nun den Wunsch nach einem eingetragenem Wegerecht geäußert, dem ich diesem jedoch verwehre.
Grundsätzlich habe ich jedoch nichts dagegen, wenn er für das Verbringen des Holzes, die Zufahrt ein, zwei Mal im Jahr für kurze Zeit (ca. 1 - 2 Stunden) nutzt.
Dies hat aber in Absprache zu erfolgen, da das Grundstück nur über diese Zufahrt erreichbar ist und ich verhindern möchte, dass die Zufahrt ohne Absprache und dauerhaft blockiert wird.
Hierzu benötige ich eine juristisch klar formulierte Vorlage ("Zweizeiler"), in der ich dies dem Nachbarn weiterhin gestatte, aus der jedoch aber keine dauerhaften Rechte für den Nachbarn, oder Verpflichtungen meinerseits entstehen und ich dies jederzeit widerrufen kann.
" Herrn X wird hiermit frei widerruflich gewährt, pro Kalenderjahr zweimal an einem zu bestimmenden Tag nach schriftlicher Terminvereinbarung auf eigener Gefahr die Zuwegung über das Grundstück .... zur Durchfahrt auf sein Grundstück ... mit einem Traktor nebst Anhänger für die landwirtschaftliche Nutzung zu befahren.
Mögliche durch die Nutzung entstehende Schäden hat Herr X zu tragen und binnen einer Woche nach Nutzung zu beseitigen, danach die notwendigen Kosten zu tragen. Eine Verpflichtung zur Wegeerhaltung des Grundstückseigentümers ist damit nicht verbunden.