Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können folgende Formulierung nutzen:
" Herrn X wird hiermit frei widerruflich gewährt, pro Kalenderjahr zweimal an einem zu bestimmenden Tag nach schriftlicher Terminvereinbarung auf eigener Gefahr die Zuwegung über das Grundstück .... zur Durchfahrt auf sein Grundstück ... mit einem Traktor nebst Anhänger für die landwirtschaftliche Nutzung zu befahren.
Mögliche durch die Nutzung entstehende Schäden hat Herr X zu tragen und binnen einer Woche nach Nutzung zu beseitigen, danach die notwendigen Kosten zu tragen. Eine Verpflichtung zur Wegeerhaltung des Grundstückseigentümers ist damit nicht verbunden.
Datum Unterschrift von beiden Parteien"
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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