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Stranzeige gegen Unbekannt

| 3. Juni 2014 08:05 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Sachverhalt würde ich Sie gerne bitten einzuschätzen. Ich habe gestern meinen Geldbeutel vermisst, habe stundenlang alles durchgesucht, bin abends nochmals zu meienr Arbeitsstelle gefahren, leider ohne Ergebnis. Da ich mir nicht anders zu helfen wusste, bin ich zur Polizei gefahren und fragte was zu tun sei. Sodann wurde eine Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt, da ich mir keinen anderen Reim machen konnte, als das mir die Geldbörse auf meinem Weg nach hause mit der Straßenbahn abhanden gekommen ist.

Jetzt finde ich in einem Abfalleimer (Gott sei dank noch nicht geleert) heute früh auf meiner Arbeitsstelle, mit der gestrigen Tageszeitung erfreulichewr Weise meinen Geldbeutel wieder. Habe dem bearbeitenden Polizeibeamten 2 Minuten später eine Email mit den neuen Entwicklungen geschickt, mich für die zeitl. Inanspruchnahme entschuldigt und gebeten die Strafanzeige zu vernichten.

Muss ich jetzt (selbst Beamter) hier irgendwelche Konsequenzen seitens der Polizei fürchten?

3. Juni 2014 | 08:58

Antwort

von


(3567)
Milchstraße 10
30916 Isernhagen
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben keine Konsequenzen zu befürchten, da Sie davon ausgingen und ausgehen durften, dass die Geldbörse gestohlen wurde.

Bei einem vermuteten Diebstahl wäre es zudem auch nicht sachgerecht erst noch eine Woche zu warten.

Sie haben im Übrigen auch niemanden spezielles verdächtigt.

Mit der Rücknahme der Strafanzeige haben Sie alles Ihnen mögliche getan und brauchen keine Konsequenzen fürchten.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. Juni 2014 | 16:32

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