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Strafverfahren Zeugenladung

| 17. April 2015 15:00 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Gegen mich läuft derzeit ein Strafverfahren wegen angeblicher räuberischer Erpressung
Anlässlich eines Termins vor dem AG Schöffengericht hatte mich mein RA gebeten keine Fragen an die Zeugen zu richten. Dies war offenkundig ein großer Fehler.
Da nach einer fast 6 Stündigen Verhandlung alle Beteiligten mir nichts nachweisen konnten wurde die Verhandlung vertagt.
Mein RA hatte seltsamerweise ebenso keine wesentlichen Fragen an die Zeugen gestellt.
Aufgrund dessen, hatte ich jetzt das Gericht angeschrieben und gebeten nochmals 3 Zeugen zu laden, da diese nachweislich nicht die Wahrheit gesagt hatten.
Plötzlich, obwohl mein RA mir bereits bestätigt hatte, dass ich auch selbst diese Zeugen laden lassen kann, ist er durch das Gericht aufgefordert wurden dafür Sorge zu tragen dass ich diesen Antrag zurückziehe oder vorab die Fragen welche ich an die Zeugen richten möge vorher mitzuteilen da ich angeblich nicht berechtigt wäre zeugen zu laden.
Dies halte ich für nicht zulässig.
Meine Frage daher: Darf ich selbstständig Zeugen laden lassen nach dem mein RA offenkundig nicht meine Interessen vertritt sondern die des Gerichts und muss ich diese Fragen vorher bekannt geben.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich verstehe Sie so, als dass es sich um Zeugen handelt, die bereits einmal vor Gericht ausgesagt haben. Eine erneute Vernehmung wäre nur zulässig, wenn Sie einen förmlichen Beweisantrag stellen und darlegen welche Tatsache Sie in das Wissen des Zeugen stellen. Ich gehe davon aus, dass die Zeugen nach der Vernehmung nach § 248 StPO entlassen worden sind. Das Gericht ist nicht verpflichtet die Zeugen ein weiteres Mal zu hören, die Frage ob die Zeugen die Wahrheit gesagt haben oder nicht, darf das Gericht selbst beurteilen. Wenn Sie die Zeugen ein weiteres Mal hören wollen, müssen Sie darlegen zu welchem Punkt konkret diese befragt werden sollen. Nur für neue Tatsachen, die auch für die Entscheidung von Bedeutung sind, müssen die Zeugen wieder geladen werden.

Wenn es um neue Zeugen geht, muss ebenfalls ein konkreter Beweisantrag gestellt werden, in dem Sie angeben, zu welcher Tatsache der Zeuge konkret Angaben machen kann. Einfach laden dürfen Sie Zeugen also nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 19. April 2015 | 10:41

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