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Strafbehel wegen Betrug

10. August 2012 12:42 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo ich habe einen Starfbefehl bekommen und bin eine alleinerziehende Mutter von 2 kleinen Kindern..

Ich hatte einen Schulranzen bei eBay verkauft die Käuferin hatte diesen auch bezahlt, leider hatte ich beim ersten Versenden einen Zahlen dreher bei der PLZ drin habe Ihn ein zweites mal verschickt und kamm wiederum nicht an sondern zurück warum auch immer zu diesem Zeitpunkt war ich bei ebay auch schon gesperrt und konnte auch keinen Kontak mehr aufnehmen darauhhin wurde ich angezeigt und zur Vorladung gebeten habe dem netten Beamten alles geschildert habe der Kundin auch den Betrag für den Schulranzen zurück überwiesen der Beamte meinte zu mir das ich mich keine Sorgen machen müsse Nun habe ich am 9 einen Starfbehel bekommen und soll 1463,00€ bezahlen kann ich diese auch in Raten abzahlen es steht nichts im Schreiben von Ratenzahlung nur das ich dies bin 2 Wochen innerhalb der genannten Frist auf das Konto zu bezhalen habe da ich aber 2 kleine Kinder von 3 bis 8 Jahre habe ist die Gesamtsumme nicht mit mal aufzubringen ist es möglich dies in Raten zu zahlen trotz Strafbefehl lg susanne

10. August 2012 | 13:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:

Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe in Raten zu zahlen.
Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Staatsanwaltschaft, diese ist die zuständige Behörde für die Strafvollstreckung, stellen. Dabei sollten Sie darlegen, wie hoch Ihre ständigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben (beispielsweise für Miete, Nebenkosten, Kosten für Ihr Auto, Telefongebühren und Ähnliches) sind. Sie können an dieser Stelle auch einen Vorschlag zur Höhe der einzelnen Rate unterbreiten. Die Geldstrafe sollte allerdings in spätestens 24 Monaten abbezahlt sein.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass Sie den Strafbefehl nicht nur insgesamt sondern auch nur im Hinblick auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes angreifen können. Mit anderen Worten kann ein Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach Ihrem monatlichen netto-Einkommen, von dem etwaige Unterhaltsleistungen (hier für Ihre beiden Kinder) abzuziehen sind, geteilt durch 30.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Strafverteidigung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht


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