Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen genannten Daten und Vorahndungen, erscheint die Anzahl von 40 Tagessätze als durchaus angemessen. Mit 40 TS gelten Sie noch nicht als vorbestraft, eine Eintragung in das Führungszeugnis müssen Sie nicht befürchten.
Dem entgegen scheint die Höhe des jeweiligen Tagessatzes mit € 50,00 zu hoch.
Grundsätzlich wird die Tagessatzhöhe ermittelt in dem man das netto Monatsgehalt (abzüglich etwaiger anrechenbarer Aufwendungen) durch 30 teilt.
Im Strafbefehlsverfahren wird in aller Regel das Einkommen geschätzt. Bei Ihnen ging man von einem anderen Einkommen (30 x 50 €= 1.500,00 €) aus.
Bezüglich Sperre und anderen Anordnungen lesen Sie in dem Strafbefehl nach.
Daher sollten Sie einen auf den Rechtsfolgenausspruch (Strafe) beschränkten Einspruch einlegen.
Als Hartz IV Empfänger wird dann die Tagessatzhöhe an Ihr tatsächliches Einkommen angepasst.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
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