Sehr geehrter Fragesteller,
bei dem Vorwurf des versuchten Erwerbes von Drogen, gibt es in aller Regel keine Probleme mit dem Führerschein, da hier der Zusammenhang zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt. Wenn er den Strafbefehl akzeptieren sollte, wäre er auch strafrechtlich nicht vorbestraft. Bei einem möglichen Einspruch würden allerdings dann die Bestelllisten ausgewertet werden. Sollte sich dann herausstellen, dass nahezu alle Besteller auf dieser Liste auch entsprechende Bestellungen aufgegeben haben, so könnte der Schluss gezogen werden, dass dies bei Ihnen auch der Fall gewesen sein dürfte. Ich sehe die Chance für einen Freispruch daher bei nicht mehr als 50 %. Die Kosten für eine strafrechtliche Verteidigung inklusive der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins belaufen sich auf circa 500-800 €. Die Möglichkeit einer Einstellung im Verfahren gäbe es natürlich auch, sodass keine Geldstrafe zu zahlen wäre und auch kein Eintrag in das Zentralregister erfolgen würde.
Zusammengefasst lässt sich daher festhalten, dass keine Probleme mit dem Führerschein bestehen werden. Die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung liegen bei circa 50 %.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Guten Abend Herr Dr. Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Falls sich Person X für einen Einspruch entscheidet, könnte die Situation dadurch auch verschlechtert werden oder bleibt dann im schlimmsten Fall alles wie im Strafbefehl geschrieben und Person X hätte dann ggf. das Geld für die Verteidigung vergeblich ausgegeben?
Verstehe Ich das richtig, dass der Führerschein in jedem Fall sicher ist, auch wenn Person X den Strafbefehl und die Bewährungsstrafe hinnimmt? Das wäre dann für Person X ja wie ein Schuldeingeständnis, weil Person X den Vorwurf des Drogenkaufes quasi einräumen würde. Könnte in diesem Fall die Führerscheinstelle nicht denken, dass Person X auch unter Drogeneinfluss Auto fahren könnte? Die Beschuldigung des Gerichts geht zwar auf einen Kauf aus 2016 zurück und Person X besitzt aktuell kein KFZ, aber man weiß ja nie wie die Ämter ticken.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
der Einspruch kann jederzeit bis zur mündlichen Verhandlung zurückgezogen werden. Eine Verschlechterung findet dann nicht statt. Wenn es allerdings zu einer mündlichen Verhandlung kommt, kann das Gericht auch anders urteilen, in der Regel geht es aber nicht darüber hinaus.
Der Führerschein ist damit nicht gefährdet, da Cannabis eine weiche Droge ist, bei der nicht der Zusammenhang einfach so geschlossen werden darf, dass hiermit auch ein Fahrzeug geführt wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt