Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie hätten im Zivilstreit Unrichtigkeiten aufklären müssen und sollen. Worauf Sie strafrechtlich hinauswollen, wäre der Tatbestand des Prozessbetruges. Da Sie sich jedoch geeinigt haben und einen Vergleich geschlossen haben, würde das sich nur auswirken, wenn sich dadurch Ihre Vergleichsausgangssituation geändert hätte, also z.B. von ganz aussichtslos auf Gewinn und Sie dann den Vergleich nicht oder nicht so geschlossen hätten. Wenn Sie allerdings nicht oder nicht ausreichend oder nicht gut genug gegenargumentiert haben, sehe ich für ein Strafverfahren wenig Aussicht. Das würde Ihnen auch nur etwas bringen, wenn Sie Schadensersatz einfordern wollen - anderenfalls könnten Sie einfach so aus einem Strafverfahren keinen Nutzen ziehen und würden als Zeuge auch nicht beteiligt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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